In anderen Umständen 30+
Planen statt träumen.
In dieser Lebensphase weicht die Aufregung der ersten Berufsjahre einer gewissen Routine – und oft auch dem Gefühl, dass da noch mehr sein muss, als nur der Job. Fast alle Frauen ab 30 stellen sich irgendwann die Frage: Will ich heiraten? Will ich Kinder? Will ich vielleicht sogar beides? Von den Antworten hängt einiges ab: Eine Ehe und/oder Nachwuchs muss man sich ebenso leisten können, wie den Entschluss, bis auf weiteres allein durchs Leben zu gehen. Die unterschiedlichen Modelle verlangen nach unterschiedlichen Strategien bei Vorsorge und Geldanlage.
Was ist zu tun?
Hüten Sie sich vor zu viel Romantik! Paare und Familien, die ein Leben lang füreinander einstehen, sind ein hehres Ideal, aber keineswegs die Regel. Pflegen Sie sich einen gesunden Egoismus und behalten sie die Hoheit über Ihre Finanzen – egal, für welches Familienmodell Sie sich entscheiden.
So funktioniert’s.
Nach dem grundsätzlichen Schema bei der Finanzplanung sollten Sie zunächst Ihre existenziellen Risiken absichern, und sich dann mit dem Thema Altersvorsorge und Geldanlage auseinandersetzen.
Sie fühlen sich mit der gesetzlichen Rente auf der sicheren Seite? Besser nicht. „Es ist ein Mythos, zu glauben, dass sich der Lebensstandard allein durch die gesetzliche Rente halten lässt“, so die Einschätzung von Prof. Dr. Bert Rürup. Und der sollte es wissen, gilt der emeritierte Ökonomieprofessor doch als einer der führenden Rentenexperten im Lande. Besonders Frauen, die für die Familie im Job kürzer treten, droht im Alter Armut, wenn sie sich auf die gesetzliche Rente verlassen. Denn wer weniger arbeitet und weniger verdient, zahlt weniger in die Rentenkassen ein – und bekommt am Ende auch weniger Rente ausbezahlt.
Aber auch dann, wenn Sie Vollzeit arbeiten, wird die gesetzliche Rente später nicht ausreichen. Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales könnte das so genannte Rentenniveau bis 2033 von heute 48 auf dann 44,5 Prozent sinken – noch bis 2011 lag der Wert bei über 50 Prozent. Das Rentenniveau ist eine komplizierte Kennziffer. Sie beschreibt, wie viel ein so genannter „Eckrentner“ im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen bekommt. Der Eckrentner wiederum ist ein fiktiver Rentner, der 45 Jahre Vollzeit – also ohne Familienpause, Teilzeit oder Arbeitslosigkeit – zum Durchschnittseinkommen gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat. Zu kompliziert? Stimmt. Vergessen Sie die Details. Was aber auf jeden Fall hängen bleiben sollte: Sie werden zum einen mit großer Wahrscheinlichkeit noch weniger als der Eckrentner bekommen, weil kaum eine Frau 45 Jahre durchgängig in Vollzeit beschäftigt ist. Zum anderen – und das ist sicher: dass der Anteil der Rente gemessen an Ihrem Einkommen weiter sinkt. Und das bedeutet: Jede Frau, die ihren Lebensabend in Würde und Wohlstand verbringen will, muss vorsorgen. So früh wie möglich.
Riester: Angebot genau prüfen!
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Der Staat unterstützt Sie mit Zulagen und/oder Steuervorteilen bei der Vorsorge – zum Beispiel über die Riester-Rente. Mit einem Riester-Vertrag erhalten Sie ab 2018 eine jährliche Zulage von 175 Euro und dazu Zulagen für Ihren Nachwuchs – bei Kindern, die bis Ende 2007 geboren wurden, macht das 185 Euro im Jahr, für später geborene Kinder bekommen Sie 300 Euro. Zudem können Sie Steuern sparen. Wie viel, hängt von Ihrem Steuersatz ab. Voraussetzung für die Förderung: Sie zahlen vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens, maximal aber 2.100 Euro, in einen Riester-Vertrag ein. Das ist auch der Betrag, den Sie maximal von der Steuer absetzen können.Vom Steuervorteil werden die Zulagen abgezogen. Die Faustregel: Wenn Sie viele Kinder haben und ergo hohe Zulagen kassieren, profitieren Sie von den Zulagen. Als Single ohne Kinder überwiegt der Steuervorteil.
Die Riester-Rente gibt´s nur für Angestellte und Beamte und sie ist nicht unumstritten. Zu teuer, zu viele Einschränkungen, zu hoher Verwaltungsaufwand – sagen die Kritiker. Zwar sichern Sie sich mit der Police eine lebenslange Rente, aber das lohne sich nur dann, wenn Sie ein hohes Alter erreichten. Welche Möglichkeiten Sie mit Riester haben und ob sich ein Riester-Vertrag für Sie rechnet, lesen Sie hier!
herMoney Tipp:
Lassen Sie sich gut beraten – am besten von unabhängigen Experten, zum Beispiel der Verbraucherzentralen. Prüfen Sie, ob sich ein Riester-Vertrag für Sie lohnt und ob er aufgrund der Einschränkungen auch zu Ihrer Lebensplanung passt. Wenn Sie sich für einen Abschluss entscheiden, achten Sie auf die Kosten!
Betriebliche Altersversorgung: Fragen Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin!
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch so genannte Entgeltumwandlung. Das heißt, Sie können einen Teil Ihres Gehaltes oder auch Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld einzahlen und eine Zusatzrente aufbauen. Der Vorteil: Sie entnehmen das Geld Ihrem Brutto.
Anders als bei privaten Sparplänen zahlen Sie also auf Ihre Sparraten weder Steuern noch Sozialabgaben. Um 100 Euro ansparen zu können, müssen Sie – je nach Steuersatz – nur rund 60 Euro Ihres Nettos aufwenden. Das ermöglicht es Ihnen, mehr Geld für das Alter anzusparen – und durch die höheren Sparraten wächst Ihr Kapital schneller. Der Nachteil: Bei der Auszahlung müssen Sie nicht nur Steuern, sondern auch den kompletten Krankenversicherungsbeitrag auf die Rente zahlen. Allerdings gibt es seit Jahresbeginn einen Freibetrag, so dass die Belastung für Betriebsrentner etwas geringer ausfällt.
Die Altersvorsorge über den Betrieb soll attraktiver werden – auch für Teilzeitkräfte und Geringverdiener. Dafür hat die Bundesregierung das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet, das 2018 in Kraft getreten ist. Informieren Sie sich über die Änderungen und lesen Sie, wie Verbraucherschützer das Gesetz bewerten.
herMoney Tipp:
Wenn Sie Entgelt umwandeln, spart auch Ihr Arbeitgeber die Sozialbeiträge ein. Bei Neuverträgen müssen sie die Ersparnisse seit 2019 mit in den Vertrag einzahlen, für Altverträge wird das ab 2022 Pflicht. Viele Unternehmen schießen diese Ersparnis oder einen festen Betrag schon jetzt zu der Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter dazu, um sie langfristig an sich zu binden. Beteiligt sich Ihr Arbeitgeber bisher nicht, sprechen Sie ihn an und erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten!
Vermögenswirksame Leistungen
Ebenfalls über den Arbeitgeber können Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) ansparen. Als Berufsanfängerin mit relativ geringem Einkommen profitieren Sie besonders stark. Vermögenswirksame Leistungen sollen Arbeitnehmern dabei helfen, Geld anzusparen. Dafür zahlt der Arbeitgeber monatlich bis zu 40 Euro – also bis zu 480 Euro im Jahr – in einen Sparvertrag für Sie ein. Dabei können Sie zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen. Möglich ist ein Banksparplan, ein Bausparvertrag, die Tilgung eines Baudarlehens oder ein Aktiensparplan.
Übersteigt Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht, gibt es noch einen Zuschuss vom Staat, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Einkommensgrenzen und auch die Höhe des Zuschusses unterscheiden sich je nach Art des Sparvertrages. Gar keine Zuschüsse gibt es für einen Banksparplan. Wenn Sie einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredites wählen, erhalten Sie maximal 43 Euro im Jahr, wenn weniger als 17.900 Euro im Jahr verdienen. Wählen Sie dagegen einen Aktiensparplan, liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro und der Zuschuss liegt bei maximal 80 Euro im Jahr. Bei Ehepartnern verdoppelt sich jeweils der Betrag.
Auch wenn Ihr Bruttoeinkommen über den Einkommensgrenzen liegt, lohnt es sich zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Förderung haben! Denn nicht Ihr Brutto, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen zählt. Sie können also vom Brutto Werbungskosten und Kinderfreibeträge abziehen. Wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, steht auf Ihrem Steuerbescheid.
Unternehmen sind nicht generell dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. In vielen Betrieben oder Branchen sind die Zuschüsse vom Chef allerdings Bestandteil von Betriebsvereinbarungen oder des Tarifvertrages. Falls nicht, haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen Ihres Chefs. Die vom Staat gezahlte Arbeitnehmersparzulage steht Ihnen dagegen grundsätzlich zu, wenn Sie die Einkommensgrenzen (siehe oben) nicht überschreiten – vorausgesetzt, Sie sparen aus der eigenen Tasche die erforderlichen 40 Euro im Monat an.
Was lohnt für wen?
Banksparplan: Das Kapital ist zwar sicher, wird aber kaum verzinst. Auch gibt es keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulagen
Tilgung Baukredit: Die Kreditzinsen liegen in der Regel über den Guthabenzinsen. Wenn Sie eine Hypothek abbezahlen, macht die schnelle Tilgung Sinn.
Bausparvertrag: Wenn Sie den Kauf einer Immobilie planen, könnte sich das rechnen – vor allem dann, wenn Ihr Einkommen über der 17.900 und unter 25.600 Euro liegt. Denn dann erhalten Sie keine Arbeitnehmersparzulage, haben aber Anspruch auf die vom Staat gezahlte Wohnungsbauprämie.
Aktiensparplan: Hier sind die Zuschüsse am höchsten und Sie haben die Aussicht auf die höchste Rendite. Zwar schwanken die Kurse im Laufe der Zeit, aber in jungen Jahren können Sie mögliche Kursdellen eventuell aussitzen.
Die Verträge haben eine Laufzeit von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren wird eingezahlt, nach einem Jahr Ruhezeit können Sie in der Regel frei über das gesparte Geld verfügen. Ausnahme: In manchen Branchen – etwa der Metall-, Chemie- und Elektroindustrie – werden vermögenswirksamen Leistungen als sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen gezahlt. Die Zuschüsse können dann in einen Riester-Vertrag (siehe oben) oder in Formen der betrieblichen Altersversorgung (siehe oben) fließen.
herMoney Tipp:
Verschenken Sie kein Geld. Checken Sie Ihren Arbeitsvertrag oder scheuen Sie sich nicht, bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen! Falls er weniger als die erforderlichen 40 Euro im Monat zuschießt, stocken Sie gegebenenfalls auf, um auch die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Die wird nicht automatisch gewährt, Sie müssen den Zuschuss jährlich mit Ihrer Steuererklärung (Anlage N) beantragen und eine Kopie Ihres VL-Vertrages beifügen.
Sie sind schon einige Zeit im Job und haben sicherlich schon ein paar Rücklagen gebildet. Aber lassen Sie Ihr Geld auch für sich arbeiten? Oder machen Sie in Gelddingen einfach dicht und deponieren Ihr Geld auf Ihrem Girokonto? Da wären Sie zumindest in großer Gesellschaft. Denn die Deutschen horten laut Bundesbank-Bericht weit mehr als 2,2 Billionen Euro Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten. Liegt Ihr Geld dort auch? Reich, soviel ist sicher, werden Sie dann nicht!
Machen Sie sich folgendes bewusst:
Wenn Sie 10.000 Euro 40 Jahre lang zu (bereits optimistischen) 0,5 % Zinsen auf einem Sparbuch anlegen, haben Sie am Ende 12.207 Euro Kapital.
Investieren Sie Ihr Geld stattdessen über 40 Jahre in einen Aktienfonds, der (konservativ angesetzt!) fünf Prozent Rendite pro Jahr für Sie erwirtschaftet, stehen am Ende gut 70.000 Euro zu Buche.
12.207 Euro oder 70.000 Euro? Sie haben die Wahl! Am besten, Sie beginnen gleich jetzt, sich ein Vermögen aufzubauen