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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Hilfe für Teilzeitkräfte und Geringverdiener

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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit 2018 in Kraft. Im vergangenen Jahr wurde es aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen.

Inhalt

Betriebsrentenstärkungsgesetz 2023: Das Wichtigste in Kürze

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die dritte Säule der Altersvorsorge, die Betriebsrente, vor allem in Klein- und mittelständischen Unternehmen forcieren. Vor allem Menschen der unteren Einkommensklassen werden dadurch in die Lage versetzt, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen.

2020 stieg die monatliche Einkommensgrenze für die Förderung auf 2.575 Euro. Zusätzlich wurde der jährliche Förderhöchstbetrag von 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt.

Die wichtigste Änderung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bezüglich der Arbeitgeberpflichten: Seit 2022 müssen Firmen auch Altverträge bezuschussen, die vor 2019 abgeschlossen wurden.

Betriebsrentenstärkungsgesetz einfach erklärt (Stand 2023)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht Beschäftigten, ein Plus zu ihrer gesetzlichen Altersvorsorge anzusparen. Darin ist verankert, dass es einen Arbeitgeberzuschuss gibt. Der Clou für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen: Der Betrag geht direkt vom Bruttogehalt ab. Das bedeutet weniger Steuern und Sozialabgaben.

Wie kam es dazu?

Die heutige Chefin der Bundesanstalt für Arbeit und damalige Arbeitsministerin, Andrea Nahles (SPD), hatte in ihrer Zeit als Ministerin die Neufassung der Betriebsrente durchgesetzt. Grund für die Initiative: Die Babyboomer gehen bald in Rente, also die ArbeitnehmerInnen, die in den 1960er-Jahren geboren sind. Das führt zur Verschärfung der Schieflage des gesetzlichen Rentensystems.

Die erste schwarz-rote Koalition konnte sich allerdings nicht auf eine umfassende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung verständigen. Das Thema hat jetzt die aktuelle Regierung auf der Agenda.

Stattdessen haben die damaligen politisch Verantwortlichen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die betriebliche Altersversorgung (bAV) reformiert. Wie das im Detail aussieht, hängt von den einzelnen Regelungen in den Tarifverträgen ab. Damit hat der Staat den Ball in das Feld der Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen gespielt, die sich nun über die Feinheiten einigen müssen.

Die sogenannte „Nahles-Rente“ (offiziell „Zielrente“) nimmt speziell die Gruppe der Geringverdiener ins Visier. Die häufigste Form der Vorsorgeleistungen sind Direktversicherungen, die in der Mehrheit durch Entgelt- oder Gehaltsumwandlung angespart werden. Der monatliche Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch entfällt die Besteuerung sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch für ArbeitgeberInnen und senkt zudem die Sozialabgaben.

Das soll vor allem GeringverdienerInnen die Möglichkeit geben, zusätzlich etwas fürs Alter auf die Seite zu legen. Darunter fallen laut BRSG alle ArbeitnehmerInnen, die nicht mehr als 2.575 Euro verdienen. Der Betrag bezieht sich auf in ihren Hauptjob. Nebenjobs werden hier nicht berücksichtigt.

Wer wenig verdient, kann nicht mit einer hohen Rente rechnen. Wie hoch deine individuelle Rentenlücke einmal ausfallen wird, kannst du mit unserem Rentenlückenrechner herausfinden:

Betriebsrentenstärkungsgesetz: So hoch ist der Arbeitgeberzuschuss 2023

Eine Säule im Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Zuschusspflicht deines Arbeitgebers. Unternehmen müssen seit 2022 alle Entgeltumwandlungen durch Direktversicherungen, Pensionskassen sowie Pensionsfonds mit 15 Prozent fördern – auch diejenigen aus Altverträgen.

Die Regelung gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber dabei Sozialversicherungsbeiträge spart. Das tut er bei der betrieblichen Altersvorsorge in den meisten Fällen, weil der Betrag vom Bruttogehalt abgezogen wird und sich somit mindernd auf die Arbeitgeberabgaben auswirkt.

Die Ersparnis setzt sich aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zusammen. Liegt sie höher, kann das Unternehmen auch die ganze Einsparungssumme an die ArbeitnehmerInnen weitergeben. Ausnahme: Der Tarifvertrag sieht eine andere Regelung vor. „Zahlt der Arbeitgeber für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von max. 2.575 Euro zum Beispiel jährlich 960 Euro in eine betriebliche Altersversorgung ein, werden dem Arbeitgeber davon 288 Euro vom Staat erstattet“, so das Arbeitsministerium.

bAV-Gesetz: Was bedeutet die betriebliche Altersvorsorge aus steuerlicher Sicht?

Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde die Steuerfreiheit für die Entgeltumwandlung auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöht. Die liegt seit 2023 laut Bundesregierung in den neuen Bundesländern bei 7.300 Euro im Monat und in den alten bei 7.100 Euro im Monat. „In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird diese Einkommensgrenze bei 8.700 Euro (2022: 8.350 Euro) in den neuen Ländern und bei 8.950 Euro (2022: 8.650 Euro) in den alten Ländern liegen.”

Die Entgeltumwandlung ist zudem in Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Mehr über die Besteuerung der Betriebsrente erfährst du hier.

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Wie lief die bAV bis 2022?

Die Studie zur betrieblichen Altersversorgung der Wirtschaftsberatung Deloitte vom Dezember 2022 zeigt, dass sich die Vorsorgeform auf der Beschäftigtenseite als Erfolgsmodell erwiesen hat. Die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst finanzierte betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung) nimmt deutlich zu. In der Studie gaben 47 Prozent der Befragten an, eigene Beiträge aus ihrem Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Dieser Wert hat sich innerhalb von drei Jahren mehr als verdoppelt (vgl. bAV-Studie 2019: 22%). Andererseits nehmen mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor nicht an der Entgeltumwandlung teil. Das betrifft in besonderem Maß unterdurchschnittliche Einkommensklassen. Hier sind es sogar 70 Prozent“, schreiben die Autoren.

Auch die Gewerkschaft ver.di sieht den Effekt des Betriebsrentenstärkungsgesetzes positiv. „Das staatliche Fördervolumen stieg im Jahr 2020 auf 175,5 Millionen Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, wurde der staatliche Zuschuss im dritten Jahr nach seiner Einführung von fast 82.100 Arbeitgeber*innen in Deutschland für über 1,0 Mio. Beschäftigte mit einem Monatseinkommen bis zu 2.575 Euro genutzt.“

Nach ver.di-Angaben profitieren beide Seiten: „ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sparen damit je rund 20 Prozent Sozialversicherungsbeiträge“, berichtet die Gewerkschaft.

Damit nun die Unternehmensseite ihren Einsatz weiter erhöht, gilt ab diesem Jahr die Pflicht zum Arbeitgeberbeitrag ebenfalls für Verträge, die vor dem Jahr 2019 abgeschlossen wurden.

Lässt der Versicherer eine Erhöhung für die Police zu, dann zahlen ArbeitnehmerInnen weiterhin ihre 100 Euro und ArbeitgeberInnen überweisen spätestens seit 2022 auch für Altverträge den BRSG-Pflichtzuschuss in Höhe von 15 Euro (also 15 Prozent), sodass die Versorgung auf 115 Euro erhöht wird.

Lohnt sich die Betriebsrente?

Mehr als ein paar 100 Euro zusätzlich ist aus der Betriebsrente meist nicht zu erwarten. Das wird sich auch durch das verheißungsvoll klingende BRSG kaum ändern.

Angesichts der immer noch geringen Zinserträge auf Kapitaleinlagen ist eine betriebliche Altersvorsorge jedoch besser, als das Geld mit wenig Rendite auf Konten zu deponieren.

Übrigens: Solltest du die Stelle wechseln, kann deine Betriebsrentenanwartschaft auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. „In bestimmten Grenzen hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel zudem das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen“, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Steuerlich ist das Zubrot aber auch relevant. „Die später ausgezahlten Betriebsrenten müssen dann versteuert werden. Doch die Anrechnung von Zusatzrenten wird bei Geringverdienern auf die Grundsicherung im Alter begrenzt.“

Einen großen Überblick zum Thema Rente findest du in unserem Renten-Guide:

herMoney Tipp

Eine Betriebsrente sorgt für mehr regelmäßiges Einkommen im Alter und mindert für aktive ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen Steuer- und Sozialabgaben. Im Tarifvertrag deiner Branche ist festgelegt, inwieweit deine Firma verpflichtet ist, die betriebliche Altersvorsorge zu fördern. Fragen beantwortet der Betriebsrat, deine Gewerkschaft, die Personalabteilung oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wer es genau nachlesen will, findet den Gesetzestext des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hier.

Zum Weiterlesen: Ob die Betriebsrente reicht, deine Rentenlücke zu decken, erfährst du hier.

Du willst deine Altersvorsorge in den Griff kriegen?

  1. Prüfe, wie viel Rente du voraussichtlich bekommen wirst. So findest du es heraus.
  2. Rechne aus, wie viel Rente du brauchen wirst. Dann kannst du deine persönliche Rentenlücke berechnen. Zum Rechner.
  3. Überlege, wie du die Lücke schließen kannst. Infrage kommen zum Beispiel die Betriebsrente, Riester, die Rürup-Rente für Selbstständige oder ein Fonds-Auszahlplan.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich 2022 von Christiane Habrich-Böker verfasst. 2023 wurde er von ihr überarbeitet und aktualisiert.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.