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Vorsorgevollmacht: Bestimmen Sie selbst, wie es weitergeht!

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Anke Dembowski

Autorin

10. Juli 2018

Was ist, wenn ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann? Wer nicht vorsorgt, wird von amtlichen Betreuern vertreten!

Hand aufs Herz: Wer von uns denkt schon gern an den Fall, dass er nicht mehr seinen eigenen Willen artikulieren kann? Entsprechend lückenhaft ist die Vorsorge für solche Fälle in der Bevölkerung. Hinzu kommt, dass die meisten sich in falscher Sicherheit wiegen. „Viele glauben, der Partner oder die Eltern bzw. Kinder werden sich schon um mich kümmern, wenn ich das einmal nicht kann“, erklärt Marianne Brunert, Diplom-Ökonomin und Vermögensnachfolgeplanerin in München. „Oft wird nicht gesehen, dass man dazu jemanden autorisieren muss.“

Tatsächlich ist es so, dass auch der (Ehe-) Partner nicht automatisch notwendige Entscheidungen – z.B. medizinischer Art – treffen darf, wenn jemand beispielsweise im Koma liegt. Auch Eltern dürfen für ihre Kinder nur bis zu deren 18. Lebensjahr entscheiden. Liegt die 19-jährige Tochter im Koma, und es besteht keine Betreuungsvollmacht, können die Eltern keine Entscheidungen mehr für sie treffen. „Wenn man niemanden mit einer rechtssicheren Vollmacht ausgestattet hat, bestellt das Gericht im Ernstfall innerhalb weniger Stunden einen amtlichen Betreuer. Der entscheidet dann über ‚Wohl und Wehe‘ desjenigen, der keine selbstständige Entscheidung treffen kann“, warnt Brunert.

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Das wollen die meisten nicht. Das Gericht bestimmt nämlich grundsätzlich eine Person, die dann die vermögensrechtliche und persönliche Vertretung erhält. Dieser Betreuer wird immer vom Gericht kontrolliert, auch dann, wenn es sich um einen nahen Angehörigen handelt. „Viele Familien empfinden dies als starke persönliche Einschränkung, weil z.B. jede Ausgabe pingeligst belegt werden muss.“, weiß Brunert. Mit einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht behalten Sie selbst das Zepter in der Hand und bewahren Ihre Selbstbestimmung, denn Sie suchen Ihren Bevollmächtigten selbst aus und machen somit die gesetzliche Betreuung überflüssig. Es zählt allein Ihr Wille.

Vorsorgevollmacht

Jede von uns sollte eine Person ihres Vertrauens mit einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht ausstatten, die dann im Fall einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben erledigt. Sie entscheidet an Ihrer Stelle, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Es liegt auf der Hand, dass wir dieser Person großes Vertrauen entgegenbringen müssen. „Neu“ geregelt wurde die rechtliche Betreuung und die Vollmacht übrigens durch das Betreuungsgesetz von 1992, und die entsprechenden Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 1896ff).

Natürlich gibt es im Internetzeitalter für nahezu jeden Lebensbereich vorgefertigte Ankreuzformulare. „Der Eindruck, dass damit alles rechtssicher erledigt sei, trügt. Die tägliche Praxis zeigt, dass mehr als 90 % aller Vorsorgevollmachten fehlerhaft sind, und es dann doch zu einer amtlichen Betreuung kommen kann. Insbesondere wenn Sie über Immobilienvermögen verfügen, sollte Ihre Vollmacht notariell beurkundet werden, damit sie z. B. auch von Grundbuchamt, Handelsregister oder Banken so anerkannt und ausgeübt wird, wie Sie es sich wünschen“, empfiehlt Brunert.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Banken eine einfache Vorsorgevollmacht nicht anerkennen und eine separate Bankvollmacht verlangen. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach. Falls Zweifel bestehen, sollten Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer gemeinsam einen Termin bei der Bank vereinbaren und das bankeigene Vollmachts-Formular vor Ort unterschreiben. Als Vollmachtnehmerin benötigen Sie Ihren Personalausweis und – falls auch eine Vollmacht für das Depot übertragen werden soll – Ihre Steuer-ID.

Patientenverfügung

Etwas anders als eine Vorsorgevollmacht ist eine Patientenverfügung. Hier überträgt man nicht die Willens-Vollmacht an eine andere Person, sondern man regelt selbst, was im Notfall zu tun ist. Beispielsweise bestimmt man, ob man per Sonde ernährt werden möchte, ob lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen, etc. Auch für Patientenverfügungen gibt es Formulare im Internet, aber auch hier rät Brunert zu einer fachkundigen Beratung.

Das schieben viele vor sich her, denn natürlich macht es keinen Spaß, sich zu überlegen, was in diesem oder jenem schrecklichen Fall getan werden soll. „Da muss man durch, denn die Alternative ist, dass nichts geregelt ist und alle in der Luft hängen“, so Brunert.

Sorgen Sie für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit!

Sie hat solche Luft-Fälle schon erlebt und rät. „Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sollte wirklich jeder haben!“ Darüber hinaus empfiehlt Brunert eine Mitgliedschaft in einer entsprechend spezialisierten Genossenschaft, wie z.B. Lightzins e.G. „Die Mitgliedschaft dort kostet einmalig nur 250 Euro, und im Falle eines Falles profitieren Mitglieder von einem bundesweit tätigen Netzwerk an erfahrenen Dienstleistern – Pflegedienste, Anwälte, Vermögensnachfolge- und Steuerberater. Die kennen sich aus und wissen immer sofort was zu tun ist.“

herMoney-Tipp:

Wer bis zum Schluss selbstbestimmt leben will, muss sich rechtzeitig Gedanken zu Vorsorge-Themen machen, sich fachkundig beraten lassen und dann zügig handeln. „Die beste Vorsorgevollmacht ist die, die niemals benötigt wird“, weiß Brunert, aber theoretisch könnte sie schon morgen notwendig werden und dann dafür sorgen, dass ausschließlich Ihr Wille zählt! Fordern Sie bei einer spezialisierten Stelle eine Checkliste zur Vorsorgevollmacht an, und nehmen Sie an einem der regelmäßig stattfindende Workshops oder Webinaren teil (z.B. bei Lightzins, Volkshochschulen, etc.). Es fühlt sich gut an, für den Notfall selbst vorgesorgt zu haben, und Ihre Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn Klarheit herrscht und sie nicht in der Luft hängen.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".