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Neue Grundrente: Wie hoch ist sie? Wer bekommt sie?

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Jessica Schwarzer

5. Januar 2024

Wer lange gearbeitet, aber wenig verdient hat, bekommt die neue Grundrente. Wir erklären dir, was du darüber wissen musst.

Inhalt

Ist die Grundrente eine Mindestrente?

Wer bekommt die neue Grundrente?

Wie hoch ist die Grundrente?
> zur Berechnung
> zu den Fallbeispielen

Wird das Einkommen (meines Partners) angerechnet?
> zur Tabelle

herMoney Tipp

Grundrente 2024: Das Wichtige über Höhe & Voraussetzungen in der Übersicht

Die volle Grundrente bekommt, wer mindestens 35 Jahre gearbeitet hat. Kindererziehungszeiten und die Pflege Angehöriger gelten auch. Etwas weniger erhält, wer 33 Jahre vorweisen kann.

Dein Bruttolohn muss während deiner Erwerbstätigkeit zwischen 30 und 80 Prozent des deutschen Durchschnittsverdienstes betragen haben. 2023 waren das nach vorläufigen Berechnungen über 1.079 Euro (1.049 in den neuen Bundesländern) und unter 3.595 Euro brutto pro Monat (in den neuen Bundesländern 3.497 Euro).

Dein aktuelles Einkommen (aus Rente, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen etc.) muss nach derzeitigem Stand unter 1.317 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.055 (bei Paaren) liegen. Ist es mehr, wird ein Teil der Grundrente abgezogen.

Die Höhe der Grundrente liegt im Schnitt bei rund 86 Euro im Monat.

Beantragen musst du die Grundrente nicht. Sie wird seit Juli 2021 automatisch von der Rentenversicherung geprüft und ausbezahlt.

Ist die Grundrente eine Mindestrente?

Wer wenig verdient hat, bekommt nur eine winzige Rente. Das hat sich ein Stück geändert. „Wer jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und Rentenbeiträge gezahlt hat, hat im Alter eine ordentliche Rente verdient. Deswegen gibt es ab 2021 die Grundrente“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit diesem Zuschlag soll jahrzehntelange Arbeit bei niedrigem Gehalt besser berücksichtigt werden, wenn die Betroffene schließlich in Rente geht.

Ganz wichtig: Die Grundrente ist keine Mindestrente, auch wenn das oft durcheinandergeht. In Deutschland gibt es aktuell keine Mindestrente. Die Höhe unserer gesetzlichen Rente ist immer abhängig von den erworbenen Rentenpunkten.

Je höher unser Einkommen ist und je länger wir im Erwerbsleben stehen, umso höher ist das Rentenpunktekonto. RentnerInnen mit einer sehr geringen Rente bekommen aber seit 2021 einen Zuschlag zu ihrer bestehenden Altersrente: die sogenannte Grundrente. Damit sind EmpfängerInnen von Minirenten nicht mehr ausschließlich auf die Grundsicherung für RentnerInnen angewiesen.

Aber wer genau hat Anspruch auf die Grundrente?

Voraussetzungen: Wer bekommt die Grundrente?

 

1. Voraussetzung: Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren

Anspruch auf einen vollen Grundrenten-Zuschlag hast du, wenn du mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten angesammelt hast. Das sind vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit sowie anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege.

Der Verdienst muss bezogen auf das gesamte Versicherungsleben im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland betragen haben. Du musst aber nicht die vollen 35 Jahre erreichen. Ab mindestens 33 Jahren gibt es eine geringere Aufstockung. Sie steigt dann mit jedem Monat, bis mit 35 Jahren die volle Grund­rente erreicht ist. Die Grundrente richtet sich also nicht nach dem Alter – auch 63-Jährige können sie bekommen.

Mit der Grundrente stehst du also besser da als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung einge­zahlt haben. Immerhin 1,1 Millionen RuheständlerInnen sollen laut BMAS von der Aufstockung profitieren (Stand: März 2023). Aber nicht jeder, der wenig Rente bekommt, erhält den Zuschlag auch.

2. Voraussetzung für die Grundrente: Lohn zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland

Zwar sollen die Grundrente Menschen mit niedrigen Löhnen bekommen, aber zu wenig dürfen sie auch nicht verdient haben. Grundrentenzeiten mit sehr niedrigem Verdienst, und zwar weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland (2023 sind das laut Statistischem Bundesamt zirka 4.100 Euro brutto pro Monat), sind keine Grundrentenbewertungszeiten. Wer nur ein ergänzendes Einkommen hat, wie beispielsweise viele Mini-Jobber, geht deshalb leer aus.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Summe ist gar nicht so gering: Seit 2021 bekommen 1,1 Millionen RuheständlerInnen einen Zuschlag von bis zu 420 Euro brutto zu ihrer bestehenden Altersrente. Es kann aber auch weniger sein. Die Berechnung ist ziemlich kompliziert. Zum Glück prüft die Deutsche Rentenversicherung unseren möglichen Anspruch automatisch. Beantragen müssen wir die Grundrente nicht.

Allzu viel sollten Rentne­rInnen aber nicht erwarten. Der Zuschlag wird laut Rentenversicherung im Schnitt bei rund 86 Euro im Monat liegen.

Doch wie wird die Grundrente berechnet?

So funktioniert die Berechnung der neuen Grundrente

Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte (EP), die aufgrund unserer Beiträge während unseres gesamten Versicherungslebens aus den so genannten Grundrentenbewertungszeiten erworben wurden. Grundrentenzeiten mit „sehr niedrigem Verdienst“, heißt weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland (2023 sind das nach einer Schätzung von StepStone 3.653 Euro brutto), sind keine Grundrentenbewertungszeiten. Sie bleiben daher bei der Berechnung des Zuschlags außen vor.

Aus den verbleibenden Bewertungszeiten wird der Zuschlag errechnet. Liegt der ermittelte Durchschnittswert der Entgeltpunkte aller Grundrentenbewertungszeiten unter 0,8 Entgeltpunkten, kann ein Grundrentenzuschlag grundsätzlich in Betracht kommen. Das hängt aber auch davon ab, welche Einkünfte du noch hast – dazu später mehr. Liegt der Durchschnittswert darüber, besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.

Der Durchschnittswert der Entgeltpunkte wird dann bis zu einem Höchstwert verdoppelt. Er ist unterschiedlich hoch, je nachdem ob die Anzahl der Grundrentenzeiten zwischen 33 und 35 Jahren oder bei 35 und mehr Jahren liegt. Ist der verdoppelte Durchschnittswert zum Beispiel bei 35 und mehr Jahren größer als 0,8 EP pro Jahr, wird der Wert auf 0,8 EP begrenzt. In diesem Fall wird der Zuschlag aus dem Differenzbetrag zwischen dem ermittelten Durchschnittswert und dem Höchstwert von 0,8 EP berechnet. Für den Fall, dass es zu keiner Begrenzung kommt, ist der ermittelte Durchschnittswert der EP aus den Grundrentenbewertungszeiten der Rechenwert für die weitere Berechnung des Zuschlags.

Der jeweilige Rechenwert wird anschließend mit dem so genannten Äquivalenzfaktor 0,875 multipliziert. Das Ergebnis ist der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre ermittelt wird. Der Bruttobetrag des Zuschlags ergibt sich dann durch Multiplikation mit dem Rentenwert, der ab dem 1. Juli 2024 37,60 Euro beträgt.

Liegen keine 35 Jahre, aber mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vor, gelten niedrigere Begrenzungswerte als die oben genannten 0,8 EP. Beginnend mit 0,4 EP pro Jahr bei 33 Jahren steigt der Wert monatlich an. Bei 33 Jahren wird also so getan, als ob eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter in den 33 Jahren im Durchschnitt 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient und davon Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Für jeden weiteren Monat mit Grundrentenzeiten steigt diese Grenze kontinuierlich an − auf 60 Prozent bei 34 Jahren und auf bis zu 80 Prozent bei 35 Jahren Grundrentenzeiten.

Klingt ganz schön kompliziert, oder? Zum Glück müssen wir nicht selber rechnen! Ein Berechnungsbeispiel und ein paar Fallbeispiele des Ministeriums geben uns aber ein Gefühl dafür, wie hoch die Grundrente ausfallen könnte.

Fallbeispiele: Wer bekommt die Grundrente – und wie hoch ist sie?

1. Beispiel: Zu 879,84 Brutto-Rente kommen 230,30 Euro Grundrente

Eine Verkäuferin in Bremen hat 39 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Der Durchschnittswert ihrer Entgeltpunkte (EP) aus dem gesamten Versicherungsleben beträgt 0,6 EP. Das entspricht 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten. Ihre monatliche Altersrente beträgt derzeit 800,05 Euro (brutto).

Berechnung der Rente:

39 Jahre x 0,6 EP x 37,28 Euro (aktueller Rentenwert) = 879,84 Euro

Berechnung des Zuschlags:

Es liegen mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vor. Der Höchstwert für die Begrenzung beträgt 0,8 EP. Die 39 Jahre Pflichtbeitragszeiten sind Grundrentenbewertungszeiten. Der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus diesen 39 Jahren beträgt 0,6 EP. Der Zuschlag wird für maximal 35 Jahre ermittelt.

Rechenwert für die Zuschlagsberechnung:

0,8 EP – 0,6 EP = 0,2 EP

Jahreswert für den Zuschlag:

0,2 EP x 0,875 = 0,175 EP

Berechnung: Grundrentenzuschlag

35 Jahre x 0,175 EP x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert) = 230,30 Euro

Ihre neue Gesamtrente würde also bei 1.110,14 Euro liegen.

2. Beispiel: Zu 547 Brutto-Rente kommen 441 Euro Grundrente

Der Zuschlag kann aber noch viel höher ausfallen, wie das Beispiel einer alleinstehenden Floristin zeigt: Sie hat 40 Jahre voll gearbeitet und im Durchschnitt etwa 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten erwirtschaftet. So kommt sie derzeit auf eine monatliche Rente von 547 Euro. Mit einem Grundrentenzuschlag in Höhe von 441 Euro kommt sie künftig auf eine Monatsrente von 988 Euro.

3. Beispiel: Zu 656 Euro Brutto-Rente kommen 205 Euro Grundrente

Nicht jede Erwerbsbiografie läuft gradlinig, wie das Beispiel einer Lübecker Schreibkraft zeigt, die einige Zeit arbeitslos war. Nach ein paar Jahren fand sie wieder einen Job. Ihre Altersrente beläuft sich nach 40 Beitragsjahren somit nur auf 656 Euro. Sie erfüllt nach der Deutschen Rentenversicherung die Voraussetzungen von mindestens 35 Jahren an Grundrentenzeiten, sodass sie mit einem Grundrentenzuschlag in Höhe von 158 Euro auf eine Monatsrente von 814 Euro kommt.

4. Beispiel: Zu 621 Brutto-Rente kommen 53 Euro Grundrente

Ein Hilfsarbeiter aus Bremen war 34 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er war auch viele Jahre arbeitslos. Dadurch können 33 Jahre als Grundrentenzeiten berücksichtigt werden. Durchschnittlich hat er während der gesamten Versicherungszeit nur 32 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt, während der Grundrentenbewertungszeiten waren es im Durchschnitt 35 Prozent. Seine Rente von nur 621 Euro erhöht sich durch einen Grundrentenzuschlag in Höhe von 52 Euro auf 673 Euro.

Wird das Einkommen (meines Partners) auf die Höhe der Grundrente angerechnet?

Einzig die genannten Werte sind entscheidend. Eine Bedürftigkeit muss für die Grundrente nicht nachgewiesen werden, anders als etwa bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. „Der Grundrentenzuschlag ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Vorleistungen in Form von langjähriger Zahlung von Pflichtbeiträgen zu diesem System der Alterssicherung voraussetzt“, schreibt das BMAS. „Der steuerfinanzierte Grundrentenzuschlag für unterdurchschnittliche Verdienste soll jedoch am Bedarf ausgerichtet sein.“

Für die meisten RentnerInnen ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung die wesentliche Einkommensquelle im Alter. Allerdings gibt es auch finanziell gut gestellte RentnerInnen, die neben dem Altersruhegeld weitere Einkommen haben.

Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich sein. Deshalb werden das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern geprüft. Eine Vermögensprüfung findet aber nicht statt. Es ist also nicht relevant, ob du beispielsweise Immobilien oder ein Aktiendepot besitzt. Die Erträge aus diesem Vermögen, also Mieteinnahmen oder Dividenden zählen allerdings sehr wohl.

Damit die Grundrente für die NutznießerInnen unbürokratisch ist, erfolgt die Einkommensprüfung weitgehend automatisiert durch einen Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern. Zugrunde gelegt wird dabei das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung der steuerfrei gestellten Anteile von Renten und Versorgungsbezügen.

Angerechnet werden außerdem Kapitalerträge, die oberhalb des Sparerfreibetrages (aktuell 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete) liegen. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen und wird nach Abgabe der Steuererklärung individuell vom Finanzamt ermittelt – abzüglich von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder aus einem pauschal besteuerten Minijob werden nicht berücksichtigt.

Außerdem gibt es Freibeträge: „Wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt sind, bleiben von der gesetzlichen Rente monatlich 100 Euro bei der Einkommensanrechnung auf die Sozialleistung unberücksichtigt. Ist die Rente höher als 100 Euro, werden vom übersteigenden Betrag zusätzlich 30 Prozent als Freibetrag berücksichtigt. Der Freibetrag ist auf einen Betrag von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 gedeckelt. Seit Anfang 2023 sind das 251 Euro monatlich“, erläutert  das Bundesarbeitsministerium.

Tabelle: Wie hoch ist die Grundrente nach 35 Arbeitsjahren?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet aktuell zwar keinen Rechner für die Grundrente, aber eine übersichtliche Tabelle. Sie gibt dir einen ersten Überblick, wie viel Grundrente Singles mit 35 Jahren Grundrentenbewertungszeiten erhalten.

  1.317 Euro 1.417 Euro 1.517 Euro 1.617 Euro 1.717 Euro 1.817 Euro 1.917 Euro
20% Durch­schnitts­verdienst 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro
30% Durch­schnitts­verdienst 331 Euro

(305 Euro Ost)

271 Euro

245 Euro (Ost)

211 Euro

(185 Euro Ost)

151 Euro

(125 Euro Ost)

79 Euro

(45 Euro Ost)

0 Euro 0 Euro
40% Durch­schnitts­verdienst 441 Euro

(407 Euro Ost)

381 Euro

(347 Euro Ost)

321 Euro

(287 Euro Ost)

261 Euro

(227 Euro Ost)

189 Euro

(147 Euro Ost)

89 Euro

(47 Euro Ost)

0 Euro
50 % Durch­schnitts­verdienst 331 Euro

(305 Euro Ost)

271 Euro

(245 Euro Ost)

211 Euro

(185 Euro Ost)

151 Euro

(125 Euro Ost)

79 Euro

(45 Euro Ost)

0 Euro 0 Euro
60 % Durch­schnitts­verdienst 221 Euro

(204 Euro Ost)

161 Euro

(144 Euro Ost)

101 Euro

(84 Euro Ost)

41 Euro

(24 Euro Ost)

0 Euro 0 Euro 0 Euro
70% Durch­schnitts­verdienst 110 Euro

(102 Euro Ost)

50 Euro

(42 Euro Ost)

0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro
80% Durch­schnitts­verdienst 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand: Dezember 2023

Eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, diese Grundrente. Zum Glück passiert alles ganz automatisch, allerdings auch ein wenig zeitverzögert. Ange­rechnet wird immer das vom Finanz­amt über­mittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres. Für 2024 ist also das Einkommen von 2022 relevant.

Die Verzögerung liegt laut Renten­versicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanz­amt auto­matisch geschehen soll und für NeurentnerInnen 2024 beim Finanz­amt erst das steuer­pflichtige Einkommen des Jahres 2022 vorliegt. Wer also 2024 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grund­rente.

herMoney Tipp

Von der neuen Grundrente werden wohl vor allem Frauen profitieren. Denn sie sind diejenigen, die häufig Teilzeit arbeiten, Kinder erziehen und Angehörige pflegen. Und damit zu dem Personenkreis gehören, der trotz lebenslanger Arbeit häufig eine geringe Rente bekommt. Die Grundrente soll das zwar abfedern, aber eine private Altersvorsorge kann sie nicht ersetzen.

Werde daher selbst aktiv! Je früher, desto besser.

So kannst du vorgehen:
1. Schritt: Berechne deine Rentenlücke.
2. Schritt: Überlege, wie du die Lücke schließen könntest. In Frage kommen etwa Riester, Rürup oder betriebliche Altersvorsorge (z.B. mit Direktversicherungen oder VL-Fondssparen). Du kannst natürlich auch mit deinem persönlichen ETF-Portfolio vorsorgen.
3. Schritt: Zahle regelmäßig ein, um am Ende deines Arbeitslebens das erwünschte Sümmchen beisammen zu haben.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde von Jessica Schwarzer verfasst, 2023 durch Saskia Weck und zuletzt am 5. Januar 2024 durch Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.

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Jessica Schwarzer

Jessica Schwarzer ist eine der renommiertesten Finanzjournalistinnen Deutschlands und Buchautorin. Die deutsche Aktienkultur ist ihr eine Herzensangelegenheit. Im Juni 2019 ist ihr fünftes Buch „Damit sie sich keinen Millionär angeln muss … Erfolgreiche Finanzplanung für Frauen, die unabhängig sein und bleiben wollen.“ im Börsenbuchverlag erschienen.

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