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Verzicht auf den Versorgungsausgleich: Oft ein Nachteil für Frauen!

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Katrin Gröh

11. April 2024

Wer wenig Rente in Aussicht hat, sollte bei einer Scheidung nicht auf den Versorgungsausgleich verzichten. Warum erfährst du hier.

Inhalt

Verzicht auf den Versorgungsausgleich: Das Wichtigste in Kürze

Der Versorgungsausgleich soll EhepartnerInnen mit niedriger Rente bei einer Scheidung schützen und die Rentenanwartschaften gleichmäßig verteilen.

Das Familiengericht ist für den Versorgungsausgleich zuständig und behandelt ihn im Zuge einer Scheidung oder bei der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft (nach 2005).

Manchmal sprechen Gründe für einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich. Zum Beispiel könnte dir dein Partner oder deine Partnerin stattdessen das gemeinsame Haus überschreiben.

Laut Statistischem Bundesamt erhalten Frauen fast 30 Prozent weniger Rente als Männer – das muss man erst einmal sacken lassen. Rentnerinnen ab einem Alter von 65 Jahren erhalten durchschnittlich 17.814 Euro Bruttorente pro Jahr, Rentner hingegen kommen auf 25.407 Euro brutto.

Noch schockierender ist allerdings, dass in dieses Ergebnis die Hinterbliebenenrenten miteingerechnet wurden. Eine Hinterbliebenenrente beziehen 29 Prozent der Frauen in Deutschland. Bei Männern sind es nur 5 Prozent. Ohne Witwenrente kämen Frauen auf einen Gender Pension Gap von über 42 Prozent.

Die Gründe dafür unterscheiden sich kaum vom Gender Pay Gap: Frauen treten für die Familie häufig beruflich kürzer und kümmern sich eher um Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen. Die Folge sind niedrige Rentenansprüche und die Gefahr, in die Altersarmut zu rutschen.

Bei einer Heirat gehen Eheleute nun gewöhnlich davon aus, gemeinsam alt zu werden und sich zusammen um die Altersvorsorge zu kümmern. Manchmal kommt es jedoch anders und eine Trennung steht im Raum. Ist das der Fall, sollte sich derjenige oder diejenige mit dem niedrigeren Rentenanspruch genau überlegen, ob ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich wirklich infrage kommt.

Das ist ein Versorgungsausgleich

Wer sich um die Kindererziehung kümmert oder Angehörige pflegt, steckt beruflich meist zurück und zahlt entsprechend wenig in die Rentenkasse ein. Gleiches passiert bei Krankheiten, die eine Berufstätigkeit verhindern. Die Konsequenz: eine niedrige Rente.

Der Versorgungsausgleich soll diese Ungleichheit bei einer Scheidung bereinigen, indem er jede Rentenanwartschaft halbiert und beiden Eheleuten zu 50 Prozent gutschreibt. Relevant sind jedoch nur die Teile der Anwartschaft, die nach der Eheschließung entstanden sind. Im Klartext bedeutet das, dass eine Person Rentenansprüche verliert und die andere diese Ansprüche erhält. Am Ende entsteht ein fairer Mittelwert.

Ihr müsst den Versorgungsausgleich nicht extra beantragen, denn er gehört grundsätzlich zum Scheidungsprozess und wird vom Familiengericht bestimmt. Habt ihr keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen, werdet ihr vor Gericht als „Zugewinngemeinschaft“ angesehen.

Bei der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kommt der Versorgungsausgleich nur zum Einsatz, wenn ihr die Lebenspartnerschaft nach dem 1. Januar 2005 eingegangen seid. Der Antrag auf Versorgungsausgleich im Falle einer Trennung konnte noch bis 31. Dezember 2005 gestellt werden. Besteht eure Lebenspartnerschaft schon länger oder habt ihr den Antrag nicht gestellt, kommt der Versorgungsausgleich für euch nicht infrage.

So wird geteilt

Es gibt eine interne und eine externe Teilung. Die interne Teilung kommt häufiger vor.

Interne Teilung: Hier wird die Berechnung beim gleichen Versorgungsträger durchgeführt. Jede Person gibt die Hälfte der erworbenen Anrechte an den anderen ab. Der Versorgungsträger übernimmt die Berechnung automatisch. Daher ist die interne Teilung weniger aufwendig.

Externe Teilung: Dieses Verfahren wird angewendet, wenn Rentenansprüche bei zwei oder mehreren Versicherern erworben wurden. Das Prinzip ist jedoch das Gleiche. Bei der externen Teilung werden die Ansprüche vom einen auf den anderen Versorgungsträger übertragen. Versorgungsträger können zum Beispiel Unterstützungs- oder Pensionskassen sein, die sich um Betriebsrenten kümmern.

Zum Weiterlesen: Rente für Geschiedene: Wie hoch ist der Versorgungsausgleich bei Beamten & Angestellten?

Wann ein Versorgungsausgleich entfällt

Vor Gericht kommt es immer wieder vor, dass der Versorgungsausgleich ganz entfällt. Mitunter sind das die Gründe:

Ähnliche Anspruchshöhe: Wenn eure Rentenanwartschaften ähnlich hoch ausfallen, weil ihr zum Beispiel während der Ehe (fast) gleich viel verdient habt und immer berufstätig wart, kann es sein, dass sich ein Versorgungsausgleich gar nicht lohnt und deshalb entfällt. Der Versorgungsausgleich ist vor allem für diejenigen gedacht, bei denen ein großes Rentengefälle besteht.

Kurze Ehe: Bei einer besonders kurzen Ehe von drei Jahren oder weniger war die Einzahlungsdauer in der Regel nicht lange genug, um große Unterschiede zu erreichen – so der Gesetzgeber. Ihr könnt den Versorgungsausgleich trotzdem durchführen, allerdings müsst ihr ihn dann selbst beim Familiengericht beantragen.

Ehevertrag: Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann entweder vor der Ehe in einem Ehevertrag festgehalten oder nachträglich hinzugefügt werden. Jedoch müssen bei einem Ehevertrag beide Eheleute vor Ort sein und den Verzicht notariell beglaubigen lassen. Mehr zum Ehevertrag erfährst du weiter unten.

Versorgungsausgleich bei einer Scheidung: Verzicht sinnvoll?

Du hast die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich auszuschließen und dich für eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich zu entscheiden. Dafür gibt es manchmal triftige Gründe.

Bereits bestehende Vorsorge: Haben beide Eheleute bereits vor der Ehe ausreichend für das Alter vorgesorgt, kann der Verzicht auf den Versorgungsausgleich Sinn ergeben und Zeit sowie Kosten sparen. Das ist oft bei Ehen der Fall, die erst im höheren Lebensalter geschlossen wurden.

Zeitersparnis: Die Klärung des Versorgungsausgleichs kann einige Zeit in Anspruch nehmen und das Scheidungsverfahren hinauszögern. Wenn ihr die Trennung einfach nur schnell über die Bühne bringen wollt und schon anderweitig abgesichert seid, ist ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ebenfalls zu überlegen.

Alternative Vermögenswerte: Statt Versorgungsausgleich weicht ihr auf alternative Vermögenswerte aus – beispielsweise Erbschaften oder Anteile an einer Immobilie. Wichtig ist nur, dass die begünstigte Person angemessen „entschädigt“ wird und im Alter nicht schlechter dasteht.

Wann eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich fragwürdig ist

Ein Verzicht sollte immer gut durchdacht sein und nur dann stattfinden, wenn du für das Alter sowieso schon abgesichert bist. Hast du keine ausreichende Vorsorge und niedrige Rentenansprüche, besteht für dich die Gefahr, ohne Versorgungsausgleich möglicherweise in die Altersarmut zu rutschen.

Der Verzicht auf Versorgungsausgleich kann sogar sittenwidrig sein. Sittenwidrigkeit besteht immer dann, wenn eine Person deutlich mehr profitiert als die andere. Zum Beispiel:

  • Die Ehefrau hat mehrere Kinder großgezogen und deshalb nie oder nur sehr wenig gearbeitet. Ihre eigene Rente ohne Versorgungsausgleich reicht nicht zum Leben. Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich hätte für sie gravierende Folgen.
  • Eine Person war aufgrund von Krankheit nicht arbeitsfähig und hatte dadurch keine Chance, fürs Alter vorzusorgen und Rentenansprüche zu erwerben. Auch in so einem Fall würde das Gericht einem Verzicht nicht zustimmen.

Alternative Ausgleichszahlung

Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist gegen eine Ausgleichszahlung möglich. Das bedeutet, ihr verzichtet auf den Versorgungsausgleichsprozess und regelt den Rentenausgleich im Rahmen der Scheidung einvernehmlich. Das kann Zeit und Kosten sparen.

Bei der Ausgleichszahlung bekommt die begünstigte Person direkt einen Betrag vom Ex-Ehepartner ausgezahlt und muss nicht bis zur Rente warten. Die zur Zahlung verpflichtete Person kann die Zahlung direkt erledigen. Die spätere Rente bleibt unberührt. Bedenke jedoch, dass diese Ausgleichszahlung nicht steuerfrei ist und in der Steuererklärung angegeben werden muss.

Verzicht auf den Versorgungsausgleich: So geht‘s

Du kannst den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ausschließen, wenn du möchtest. Wie der Ausschluss funktioniert, erfährst du in den nachfolgenden Absätzen.

Gerichtlicher Verzicht: Du kannst im Scheidungsverfahren auf den Versorgungsausgleich verzichten. Dafür müssen allerdings du und dein (Noch-)Ehepartner beim Scheidungstermin je durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten sein. Protokolliert ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach neuem Recht in § 7 Absatz 2 VersAusglG (= Versorgungsausgleichsgesetz) und § 127a BGB (= Bundesgesetzbuch). Ihr müsst dafür die Gerichtskosten tragen, jedoch keinen weiteren Notartermin wahrnehmen.

Ehevertrag: Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist auch via Ehevertrag möglich. Dafür müssen beide Eheleute beim Notar anwesend sein. Habt ihr im Ehevertrag vor der Eheschließung das Thema nicht aufgegriffen, ist eine nachträgliche Formulierung des Verzichts in der Regel kein Problem. Ein nachträglicher Verzicht auf den Versorgungsausgleich im Ehevertrag ist ebenfalls möglich.

In einem Ehevertrag könnt ihr im Vorfeld schon festlegen, was im Falle einer Scheidung mit den Vermögenswerten geschieht. Das ist nicht sonderlich romantisch, kann aber im Streitfall praktisch sein. Zur Veranschaulichung: Nehmen wir mal an, du erbst das Haus deiner Eltern oder Großeltern und möchtest nicht, dass das Gebäude als Vermögenswert in die Ehe einfließt. Das kannst du in einem Ehevertrag festhalten. Bei einer Scheidung bliebe das Erbe dein Eigentum. Mehr Tipps liest du in unserem Artikel „Ehevertrag: Diese 6 Tipps sollte jede Frau beherzigen“.

Scheidungsfolgenvereinbarung: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung funktioniert im Prinzip wie ein Ehevertrag. Der Unterschied: Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird erst während der Scheidung geschlossen.

Nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleichs

Es ist möglich, den Versorgungsausgleich nachträglich zu ändern – auch wenn deine Scheidung schon länger zurückliegt. Den Antrag dafür kannst du beim Familiengericht frühestens sechs Monate vor Rentenbeginn deines ehemaligen Ehepartners stellen.

Damit die nachträgliche Anpassung des Versorgungsausgleichs funktioniert, muss sich ein Wert der ausgeglichenen Versorgung um mindestens fünf Prozent geändert haben (§ 225 FamFG) und „zugunsten eines Ehegatten oder seiner Hinterbliebenen auswirken“, so das Bundesministerium der Justiz. Beispiele dafür sind geänderte Anrechnungszeiten oder beitragsfreie Zeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hast du dich schon mit deiner Rente beschäftigt? In unserem Renten-Guide erfährst du alles Wichtige:

herMoney Tipp

Viele Frauen stehen durch den Gender Pay Gap finanziell sowieso schon schlechter dar und müssen sich mehr Gedanken um ihre Rente und Altersvorsorge machen. Frauen sind außerdem häufiger von Altersarmut bedroht. Wenn dein Partner dich also zu einem unfairen Ehevertrag drängen will oder darauf besteht, dass du bei einer Scheidung auf den Versorgungsausgleich verzichtest, sollten bei dir die Alarmglocken losgehen. Lass dich nicht verunsichern, der Versorgungsausgleich steht dir zu.

Zum Weiterlesen: Was kostet eine Scheidung und wer zahlt?

FAQ

Wann ist ein Verzicht auf Versorgungsausgleich sinnvoll?

Der Verzicht auf den Versorgungsanteil kann sinnvoll sein, wenn

  • die Eheleute beispielsweise bereits beide vor der Ehe gut fürs Alter vorgesorgt haben,
  • ein Versorgungsausgleich nur unnötig Zeit in Anspruch nimmt oder
  • andere Vermögenswerte existieren, auf die ausgewichen werden kann (etwa Anteile an einer Immobilie).

Wann kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?

Theoretisch kannst du immer auf den Versorgungsausgleich verzichten. Sittenwidrig ist der Verzicht nur, wenn ein Partner offensichtlich mehr profitiert als der andere. In manchen Fällen entfällt der Versorgungsausgleich auch komplett – etwa bei einer sehr kurzen Ehe oder bei ähnlich hohen Ansprüchen.

Was kostet ein Verzicht auf Versorgungsausgleich?

Wenn der Versorgungsausgleich aus triftigen Gründen (zum Beispiel kurze Ehe) entfällt, kommen keine zusätzlichen Kosten auf euch zu. Ansonsten lässt sich die Summe nur schwer pauschalisieren und hängt von den jeweiligen Rentenanwartschaften ab. Du solltest jedoch bei einem Versorgungsausgleichsverzicht beim Notar mit Kosten im vierstelligen Bereich rechnen.

Wie kann man den Versorgungsausgleich zurückholen?

Du kannst den Versorgungsausgleich rückgängig machen. Allerdings nur im Todesfall der begünstigten Person und wenn diese nicht länger als 36 Monate Rente bezogen hat. Den Antrag dafür musst du beim jeweiligen Rentenversorger stellen. Der kümmert sich darum, dass du deine Rentenpunkte wieder zurückerhältst.

Wann entfällt ein Versorgungsausgleich?

Es gibt Situationen, in denen entfällt der Versorgungsausgleich sowieso. Dazu gehört beispielsweise eine sehr kurze Ehe von drei Jahren oder weniger. Der Versorgungsausgleich ist außerdem auch dann hinfällig, wenn beide Eheleute ähnlich hohe Ansprüche haben oder andere Vereinbarungen getroffen wurden.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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