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Ehevertrag: Diese 6 Tipps sollte jede Frau beherzigen

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Autorin

11. Oktober 2022

Vor der Hochzeit an die gemeinsamen Finanzen denken? Ja, rät Familienanwältin Dr. Elisabeth Unger. Und sagt, worauf zu achten ist!

Inhalt

Was ist ein Ehevertrag?

Kosten

Was passiert ohne Ehevertrag?

Unterhalt & Rente

Selbstständige

Ehevertrag: Das Wichtigste für Frauen in Kürze

Nicht selten entstehen der Frau bei einer Scheidung Nachteile, wenn es keinen Ehevertrag gibt. Zum Beispiel dann, wenn sie wegen der Kinder im Job kürzertrat und geringere Rentenansprüche erwarb, der Mann selbstständig ist oder sie sich nach der Scheidung größtenteils um die Kinder kümmert.

Ein Ehevertrag kann zur finanziellen Absicherung von Frauen beitragen und kann auch nachträglich abgeschlossen werden.

Die Kosten liegen je nach Vermögen und Beratungsleistung bei rund 1.000 Euro.

Klingt unromantisch: Da plant man die Hochzeit und soll bereits an die Scheidung denken? Das fühlt sich für viele Frauen nicht richtig an – ist die Ehe doch ein Bund fürs Leben. Das sollte sie sein, doch vier von zehn Ehen werden geschieden. In den Großstädten geht sogar jede zweite Ehe in die Brüche. Durch den emotionalen Schmerz muss man durch, so oder so. Aber vor dem Risiko, dann auch noch finanziell vor dem Nichts zu stehen, kannst du dich schützen.

Kinderbetreuung & Co.: Was müssen Frauen beim Ehevertrag beachten?

Gesetzliche Regelungen sorgen in vielen Fällen für einen gerechten Ausgleich, aber eben nicht immer. Darauf verlassen solltest du dich jedenfalls nicht. Ist ein Partner selbstständig oder bleibt zum Beispiel aufgrund der Kinderbetreuung zu Hause, ist es ratsam, über einen Ehevertrag nachzudenken.

In einem Ehevertrag lassen sich bereits in den guten Zeiten eurer Beziehung vorsorglich Regelungen zu Themen wie Ehegattenunterhalt, Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich, Erbrecht, Umgangsrecht oder Hausrat festlegen. Gibt es böses Blut zwischen dir und deinem Partner oder deiner Partnerin, ist alles Wichtige geklärt und ihr müsst Vereinbarungen zu diesen Themen nicht über AnwältInnen erstreiten.

Wie hoch sind die Kosten eines Ehevertrags?

Wer Regelungen zu Themen wie beispielsweise Versorgungs- und Rentenansprüchen im Falle einer Scheidung notariell oder anwaltlich treffen möchte, sollte sich vorher über die Kosten informieren.

Die Gebührensätze für NotarInnen sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Kosten für die Beurkundung eines Ehevertrages richten sich demnach nach Anlage 1 Nr. 21100 GNotKG sowie dem Geschäftswert des Ehevertrages. Der richtet sich – vereinfacht gesagt – nach eurem Vermögen sowie der Höhe eurer Schulden.

Rechnet mit mindestens 120 Euro und maximal 1.900 Euro plus Umsatzsteuer sowie Kosten für die Auslagen eures Notars für die Erstellung der Schriftstücke, Porto und Telefonkosten.

Frauen, die einen Ehevertrag möchten und sich die Beratung eines Anwalts wünschen, müssen die Kosten zusätzlich zu den Notargebühren einplanen. Rechnet – je nach der Höhe eures Vermögens und Komplexität eures Falls – mit zirka 44 Euro bis 8.900 Euro für euren Anwalt oder eure Anwältin.

Was sollte unbedingt in einem Ehevertrag stehen?

Dr. Elisabeth Unger, Fachanwältin für Familienrecht und Partnerin der Kanzlei Rose & Partner in Hamburg, sagt, wann ein Ehevertrag Sinn macht und worauf du achten solltest:

1. Tipp für Frauen: Rechtzeitig informieren oder Ehevertrag nachjustieren

Ehevertrag – ja oder nein? Pauschal lässt sich das nicht sagen. „Es kommt auf die Lebensplanung und auch auf das Arbeitsverhältnis an“, sagt Unger. Die Fachanwältin für Familienrecht rät, sich in guten Zeiten Gedanken über die gemeinsame finanzielle Zukunft zu machen. „Beide Partner sollten wissen, was auf sie zukommt, falls die Ehe geschieden wird.“

Aber auch dann, wenn ihr bei der Hochzeit keinen Ehevertrag geschlossen habt, ist nicht alles verloren. Ein Ehevertrag lässt sich auch noch nachträglich abschließen. Wendet euch dafür am besten an eine Notarin oder Anwältin.

2. Tipp für Frauen: Zugewinn im Hinterkopf behalten

Vor dem Gesetz ist eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Das heißt: Alles, was während der Ehe an Vermögen erwirtschaftet wird – von welchem Partner auch immer – wird hälftig geteilt, wenn die Ehe in die Brüche geht.

Das Vermögen, das mit in die Ehe eingebracht wurde, sowie Schenkungen oder Erbe fallen nicht darunter. Wohl aber die während der Ehe erzielte Wertsteigerung, zum Beispiel einer Immobilie. Hat sich der Wert einer geerbten Immobilie also während der Ehe von 700.000 auf 800.000 Euro erhöht, hat der Ehepartner nach einer Scheidung Anrecht auf den halben Zugewinn, also 50.000 Euro.

Geteilt werden auch die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Das gilt für die gesetzliche Rente, aber auch für mögliche Zusatzrenten, etwa aus der betrieblichen Altersversorgung.

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3. Tipp für Frauen: Ausgleich für Kinderbetreuung im Ehevertrag regeln

Jede zweite Frau arbeitet in Deutschland in Teilzeit. Häufigstes Motiv: die Betreuung von Kindern. Wenn du und dein Mann euch darauf einigen, dass du für die Familie im Job kürzertrittst, solltest du über einen Ehevertrag nachdenken. Denn du verzichtest dadurch nicht nur auf Einkommen, sondern auch auf Karrierechancen. Geht die Ehe in die Brüche, wirst du – je nach Qualifikation und Länge der familienbedingten Auszeit – schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt haben.

Großzügige Unterhaltszahlungen erwarten solltest du nach dem Ehe-Aus allerdings nicht. Denn das Unterhaltsrecht folgt seit 2008 dem Grundsatz, dass jede beziehungsweise jeder der PartnerInnen allein für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen muss. Es gibt zahlreiche Ausnahmen – etwa für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren oder langfristig pflegebedürftigen Kindern.

Auch dann, wenn du gar keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast, darfst du eventuell auf Unterhalt hoffen. Verlassen solltest du dich darauf aber nicht. „Zwar urteilten die Gerichte zuletzt wieder tendenziell zugunsten der Frauen, Rechtssicherheit besteht hingegen nicht“, so die Fachanwältin. Bisher obliegt die Auslegung des Rechts dem jeweiligen Gericht und die Entscheidungen fallen von Gerichtssitz zu Gerichtssitz und von RichterIn zu RichterIn unterschiedlich aus.

Frauen, die wegen der Kinderbetreuung im Job kürzertreten oder pausieren, rät Dr. Unger, bereits vor der Ehe aktiv zu werden und per Ehevertrag vorzusorgen. Mögliche unterhaltsrelevante Regelungen: Du bekommst Unterhalt, bis das gemeinsame Kind ein bestimmtes Alter hat. Oder aber du definierst ein Einkommen in der Höhe X. Kannst du es mit Wiedereinstieg in den Beruf nicht verdienen, stockt der geschiedene Ehepartner den Betrag bis zur vereinbarten Höchstgrenze auf.

Neben unterhaltsrelevanten Regelungen macht es auch Sinn, einen Beitrag zur Altersversorgung zu vereinbaren – zum Beispiel per Sparvertrag. Werden Kinder von einem Elternteil betreut, erwirbt der betreuende Elternteil in der Regel jedenfalls weniger Rentenanwartschaften. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel „Mütterrente: So wirkt sich die Zeit der Kindererziehung auf deine Rente aus“.

4. Tipp für Frauen: Selbstständige und ihre PartnerInnen sollten Eheverträge aufsetzen lassen

„Wenn ein Partner selbstständig ist, rate ich prinzipiell zu einem Ehevertrag“, so die Fachanwältin. „Das Betriebsvermögen muss raus aus dem Zugewinn, hier ist Gütertrennung absolut legitim, um den Fortbestand des Unternehmens nach einer Scheidung nicht zu gefährden“, so Dr. Unger.

Doch Obacht: Selbstständige haben sehr viel mehr Möglichkeiten als Angestellte, ihr Vermögen zu „verschieben“. Wird etwa alles Geld in die Firma gesteckt und existiert kein Ehevertrag, bekommt die Frau womöglich nichts von ihrem zukünftigen Ex-Mann, weil offiziell kein Privatvermögen vorhanden ist. Auch vom gesetzlich vorgeschriebenen Rentensplitting wirst du nicht profitieren, wenn dein Mann als Selbstständiger privat für das Alter vorgesorgt hat.

Noch schlimmer kommt es, wenn du selbst während der Ehe in Teilzeit angestellt warst und der halbe (mickrige) Rentenanspruch auf deinen Mann übertragen wird. Deshalb der Rat: Wird Gütertrennung vereinbart, könnte eine Kompensation den Ausgleich schaffen. Das sollte dann im Ehevertrag geregelt werden.

5. Tipp für Frauen: Immobilienfinanzierung genau dokumentieren

Nach der Hochzeit eine Immobilie kaufen und gemeinsam finanzieren? Hält die Ehe, könnte man sagen: Alles richtig gemacht. Doch bei einer Scheidung wird die Immobilie oft zum Streitfall. Wer hat was finanziert? Wer hat welches Vermögen in die Finanzierung eingebracht? Und wer hat von welchem Geld teure Umbauten bezahlt?

Zudem ist die gemeinsame Immobilie mehr als nur Vermögen: Da steckt Herzblut, jede Menge Arbeit und eine gemeinsame Vergangenheit drin. „Ehepartner sollten genau dokumentieren, welche Gelder in die Immobilie geflossen sind“, rät Fachanwältin Dr. Unger. „Und sich im Vorfeld idealerweise vertraglich darüber Gedanken machen, was im Falle einer Scheidung mit der Immobilie passiert.“

Wer nicht handelt, riskiert die Teilungsversteigerung im Streitfall, nimmt Vermögensverluste und eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung in Kauf.

6. Tipp für Frauen: Ehevertrag auf Sittenwidrigkeit prüfen lassen

Du kannst per Ehevertrag eine Menge mit deinem Partner vereinbaren. Aber nicht jede Klausel hat vor Gericht Bestand. Ein Verzicht auf den sogenannten Betreuungsunterhalt ist beispielsweise nicht wirksam. Du hast Anspruch auf Unterhalt, wenn du gemeinsame Kinder betreust – jedenfalls bis zum dritten Lebensjahr der Kinder.

Sittenwidrig kann unter bestimmten Umständen auch ein Verzicht auf den Rentenausgleich sein. „Wer solche Klauseln zu seinem eigenen Nachteil unterschrieben hat, sollte sich an einen Anwalt wenden und ihn anfechten“, rät Dr. Unger. „Vor Gericht dürfte das keinen Bestand haben.“

FAQ

Für wen macht ein Ehevertrag Sinn?

Wenn ein Ehepartner ein großes Vermögen oder ein eigenes Unternehmen mit in die Ehe bringt, macht ein Ehevertrag durchaus Sinn. Andernfalls gilt die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, Eigentum, das euch schon vor der Hochzeit gehörte, bleibt auch während der Ehe in eurem jeweiligen Besitz. Bei einer Scheidung bekommt die- oder derjenige, der im Laufe der Ehe weniger Vermögen erwirtschaftet hat, einen Ausgleich vom finanziell bessergestellten Partner. In einem Ehevertrag könnt ihr diese Regelungen individuell anpassen und zum Beispiel eine Gütertrennung vereinbaren.

Wenn einer von beiden Schulden hat, ist kein Ehevertrag notwendig. Denn auch in einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft haftet jeder nur für seine eigenen Schulden. Auch Erbschaften oder größere Schenkungen fallen nicht unter den Zugewinn, falls ihr euch eines Tages scheiden lasst.

Achtung! Falls einer von euch zum Beispiel eine Immobilie erbt, fällt sie zwar nicht in den Zugewinnausgleich – die Wertsteigerung des Objektes hingegen schon. Falls du oder dein Partner also mit einer solchen Erbschaft rechnet, kann ein Ehevertrag durchaus Sinn machen.

Ihr solltet auch dann einen Ehevertrag aufsetzen lassen, wenn ihr unterschiedliche Nationalitäten habt oder einer von euch im Ausland lebt. So könnt ihr vertraglich festhalten lassen, welches Recht gelten soll.

Vor- und Nachteile eines Ehevertrags für Frauen

Ein Ehevertrag kann vor allem den vermögenderen Partner davor bewahren, die oder den Ex stark am eigenen Vermögen zu beteiligen, sollte es einmal zu einer Scheidung kommen. Somit wird ein Ehevertrag, der Gütertrennung vereinbart, jedoch gleichzeitig für all jene nachteilig und uninteressant, die bei einer Scheidung auf einen schönen Zugewinnausgleich spekulieren.

Vorlage: Hier findest du kostenlose Muster für Eheverträge

Im Internet findest du gratis Musterschreiben als Beispiel für Eheverträge. Du suchst ein Muster, das den Ausschluss des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs und des nachehelichen Unterhaltes enthält? Dann schau dir diesen Vordruck an. Ein weiteres Beispiel findest du hier.

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herMoney Tipp

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Wir wünschen dir, dass du mit deinem Ehemann lebenslang glücklich bist. Dennoch: Bereite dich in guten Zeiten auf den Worst Case vor! Tritt er nicht ein, umso besser. Falls doch, stehst du finanziell eventuell besser da und kannst dir eine Menge Ärger sparen. Also bitte rechtzeitig informieren oder beraten lassen!

Zum Weiterlesen: Für die ganz Vorsichtigen gibt es mittlerweile sogar Ehe-Rechtsschutzversicherungen. Aber ist das nicht zu viel des Guten? Hier erklären wir, was eine Ehe-Rechtsschutzversicherung ist und wann sie sinnvoll sein kann.

Dr. Elisabeth Unger

Frau Dr. Elisabeth Unger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Rose & Partner. Ehevertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vor, während der Ehe und nach der Trennung gehören zu einem ihrer Tätigkeitsschwerpunkte. Sie berät und vertritt Personen im Trennungs- und Scheidungsfall – auch im internationalen Kontext. Seit Jahren veröffentlicht sie regelmäßig Beiträge zum Familienrecht. 

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde 2018 von Birgit Wetjen verfasst und 2022 durch Saskia Weck überarbeitet und aktualisiert.

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herMoney ist dein unabhängiges Finanzportal für Frauen. Unter diesem Autorennamen veröffentlichen wir Beiträge, die von mehreren Autorinnen bearbeitet wurden.