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Rente für Geschiedene: Wie hoch ist der Versorgungsausgleich bei Beamten & Angestellten?

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Anke Dembowski

Autorin

6. Oktober 2020

Die Löhne zweier Eheleute sind oft unterschiedlich hoch – genau wie die Rentenansprüche. Was passiert bei einer Scheidung?

Als ob eine Scheidung nicht schon Ärgernis genug wäre, schließen sich an die herbe Enttäuschung, die sicherlich beide Seiten erleben, auch noch so schnöde Dinge wie Finanz-Angelegenheiten an. Wer darf in der bisher gemeinsam genutzten Wohnung bleiben, wer muss ausziehen? Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder, wo werden sie wohnen? Wie werden die Rentenansprüche aufgeteilt? Bei der letzten Frage geht es um den sogenannten Versorgungsausgleich.

Inhalt:

Das Wichtigste in Kürze:

Nach der Scheidung teilen sich die Ex-Partner die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche halbe-halbe.

Rentenansprüche, die Sie vor und nach der Ehe erworben haben, bleiben von der Teilung unberührt.

In einem Fragebogen müssen Sie angeben, welche Rentenanwartschaften Sie erworben haben. Die Berechnung des Versorgungsausgleichs übernimmt dann die Rentenversicherung.

Das Gericht informiert Sie schließlich über die jeweiligen Ansprüche. Wer sich nicht auskennt, kann sich beraten lassen, um den Versorgungsausgleich zu prüfen.

Bei Beamten findet die Berechnung des Versorgungsausgleichs erst beim Eintritt in den Ruhestand statt. Wenn Sie Ihren Beruf noch ausüben, müssen Sie keine Kürzung der Dienstbezüge fürchten.

Gezahlt wird der Versorgungsausgleich erst, wenn Sie in Rente gehen. Sie erwerben zum Zeitpunkt der Scheidung lediglich eine Anwartschaft.

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Die Rentenansprüche, die beide Ehegatten während der Ehe erworben haben, werden geteilt. Es geht also nicht nur darum, dass Sie etwas von der Rente Ihres Ex abbekommen, sondern auch Ihr Ex erhält etwas von Ihren Rentenansprüchen. Die Einzelheiten sind im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt.

Der Gedanke hinter dem Versorgungsausgleich ist: Ehepartner teilen die Erwerbsarbeit sowie die Haus- und Erziehungsarbeit oft unterschiedlich auf. Vielleicht bleibt ein Partner eine Weile zu Hause oder arbeitet in Teilzeit, weil er oder sie sich um Kinder, Eltern, Haushalt oder Hund kümmert. Oder einer der Partner ist eine Weile arbeitslos. Dadurch sind die Rentenanwartschaften der beiden Ehegatten unterschiedlich hoch. Der Versorgungsausgleich stellt eine Balance her.

Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich: Alles, was eine Altersrente abwirft, gehört zum Versorgungsausgleich. Alles, womit Vermögen aufgebaut wurde, spielt beim Zugewinnausgleich eine Rolle.

Welche Rentenansprüche werden bei Beamten und Angestellten geteilt?

Geteilt werden alle Versicherungs- und Rentenverträge, die später eine Rente zahlen. Der Teilungsschlüssel ist 50:50.

Demnach ist folgendes zu teilen:

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Renten von berufsständischen Versorgungswerken (z.B. bei Apothekern, Ärzten, Anwälten …)
  • Betriebsrenten (betriebliche Altersversorgung)
  • Zusatzversorgung (z.B. beim öffentlichen Dienst)
  • Riester- oder Rürup-Renten
  • sonstige private Renten
  • Beamten-Versorgung (Pensionen)
  • Erwerbsunfähigkeitsrenten

Ansprüche, die mit einer Altersrente nichts zu tun haben oder die als Einmalzahlung anfallen, bleiben im Versorgungsausgleich unberücksichtigt.

Nicht berücksichtigt werden beispielsweise:

Wurde während der Ehe Kapital aufgebaut oder ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine Kapitalauszahlung verspricht (z.B. eine Kapitallebens- oder Risikolebensversicherung), ist das eine Sache des Zugewinnausgleichs. Wird hingegen während der Ehe ein Vertrag geschlossen, bei dem es um eine Rentenzahlung geht, fällt das in den Versorgungsausgleich.

Ob man als Beamte oder Angestellte seine Brötchen verdient, spielt keine Rolle. Die spätere Versorgung wird einfach hälftig geteilt.

Die jeweilige Rente ist allerdings nur insoweit zu teilen, wie die Renten-Ansprüche während der Zeit der Ehe erworben wurden. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Hochzeitsmonat und endet einen Monat, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wird.

Auch Anwartschaften, die während der Trennungszeit erworben werden, sind zu teilen.

Zwei Ausnahmen gibt es:

  1. Wenn die Ehe kürzer als 3 Jahre gedauert hat: In solchen Fällen wird der Versorgungsausgleich nicht automatisch bei der Scheidung durchgeführt, sondern nur dann, wenn einer der Betroffenen einen Antrag dafür stellt.
  2. Bei krassem Fehlverhalten: Hat ein Partner den anderen beispielsweise stark bedroht oder körperlich verletzt, würde das Gericht den Versorgungsausgleich eventuell als „grob unbillig“ ansehen und ihn nicht durchführen. Was „grob unbillig“ ist, klärt das Gericht.

Sie wollen sich scheiden lassen?
Denken Sie an eine Trennungsvereinbarung, am besten vom Notar!

 


Wie wird der Versorgungsausgleich gezahlt?

Im Rahmen der Scheidung regelt das Familiengericht automatisch auch den Versorgungsausgleich. Falls Sie diejenige sind, die geringere Rentenansprüche hat, erhalten Sie aber nicht etwa kurz nach dem Gerichtstermin einen Batzen Geld von Ihrem Ex. Geteilt werden nur die Ansprüche.

Im Regelfall ist es so, dass Ihnen beim selben Versorgungsträger ein eigenes Versicherungskonto eingerichtet wird. Darauf fließt die Hälfte der während der Ehezeit aufgebauten Anwartschaften Ihres Mannes. Bei diesem Verfahren spricht man von „interner Teilung“, weil es innerhalb des Versicherungskonzerns oder des Versorgungsträgers stattfindet.

Achtung: Weil es für den Versicherungsträger mehr Verwaltungsaufwand ist, zwei statt nur einen Vertrag zu führen, berechnet er dafür Kosten, die dann auch hälftig zwischen den Ex-Partnern zu teilen sind. Sie belaufen sich auf etwa 2-3 % des zu teilenden Anrechts, können also mehrere tausend Euro hoch sein.

Neben der internen Teilung, die den Regelfall darstellt, gibt es auch die externe Teilung. Hier überträgt der Versicherungsträger die Renten-Anwartschaft auf einen anderen Träger, indem er dafür einen Ausgleichsbetrag überweist. Der Ausgleichsberechtigte kann wählen, wohin das Geld fließen soll. Wenn Ihr Ex beispielsweise Beamter ist und Sie bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind, kann der Ausgleichsbetrag einfach auf Ihr Rentenkonto überwiesen werden. Hier fallen keine separaten Kosten für den Versorgungsausgleich an. Allerdings gibt es für die externe Teilung Höchstbeträge: Besonders hohe Renten müssen intern geteilt werden.

Erst wenn der Rentenanspruch fällig wird, erhalten Sie auch die Rente aus dieser Anwartschaft. Umgekehrt ist es genauso: Wenn für Sie beispielsweise eine private Rentenversicherung abgeschlossen wurde, muss die Versicherungsgesellschaft für Ihren Ex einen zweiten Vertrag einrichten (mit denselben Konditionen) und die Hälfte des bis dahin aufgebauten Kapitals dorthin übertragen.

Wer berechnet den Versorgungsausgleich?

Vernünftige Rechner zur Kalkulation des Versorgungsausgleichs gibt es im Internet nicht, weder für Beamte noch für Angestellte oder Selbständige. Sie müssen wirklich jedes Detail des Versorgungsvertrags kennen und darüber hinaus den bis zum Heiratsdatum erworbenen Anspruch und die Höhe bei Scheidung.

Grundsätzlich gilt: Geteilt wird halbe-halbe – das ist der sogenannte „Halbteilungsgrundsatz“. Was sich einfach anhört, kann aber knifflig werden, denn oft haben die zuweilen ja verstrittenen Parteien keine Lust, ihren Ex-Partner allzu genau in die Rentenverträge schauen zu lassen. Daher überlässt man die Bewertung den Versicherungen, Versorgungsträgern und dem Scheidungsgericht.

Im Zuge des Scheidungsverfahrens erhalten beide Ehegatten einen Fragebogen, in den sie eintragen müssen, welche Versicherungen und Rentenanwartschaften bestehen (mit Versicherungsnummer und allen weiteren Angaben). Außerdem ist in dem Fragebogen anzugeben, ob Sie mit Ihrem Partner eine Regelung zum Versorgungsausgleich getroffen haben (z.B. Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag). Diesen Fragebogen müssen Sie und Ihr Partner ausfüllen, ansonsten droht ein Zwangsgeld durch das Gericht.

Das Gericht klärt anschließend mit den Versorgungsträgern, wie der Versorgungsausgleich aussehen kann und sendet einige Zeit später eine Übersicht über die jeweiligen Versorgungsansprüche an die beiden Ehepartner. Sie haben nun die Möglichkeit, alles zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten oder fehlende Angaben von Ihnen oder Ihrem Ex-Partner klarzustellen. Wenn die Versorgungssituation unübersichtlich ist oder Sie sich nicht gut auskennen, ist es an dieser Stelle sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen. Ein unabhängiger Dritter hat hier nicht nur den besseren Überblick, sondern agiert auch weniger emotionsgeladen.

Beim Scheidungstermin wird dann der Versorgungsausgleich durchgeführt und dem jeweils Berechtigten zugesprochen. Wenn die Klärung der Rentenansprüche langwierig ist und länger als drei Monate dauert, kann der Scheidungsprozess auch vom Versorgungsausgleich abgekoppelt werden. Geschieden wird dann gleich. Der Versorgungsausgleich kommt später, wenn alle Daten vorliegen.

Beamtin und Angestellter: Berechnungsbeispiel für den Versorgungsausgleich

Partner A hat

  • bei Heirat eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rente von 200 Euro
  • bei Scheidung eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rente von 750 Euro
  • Zusatzversorgung (abgeschlossen während der Ehe): 80 Euro

Partnerin B hat

  • bei Heirat einen Anspruch auf Beamtenversorgung von 250 Euro
  • bei Scheidung einen Anspruch auf Beamtenversorgung von 1.000 Euro
  • Riester-Vertrag (abgeschlossen während der Ehe) mit einem Anspruch zum Scheidungsdatum in Höhe von 160 Euro

Der Versorgungsausgleich (nicht die gesamte Rente!) berechnet sich also wie folgt:

  • Partner A bekommt von B folgende Anwartschaften: (1000 € – 250 €, Ansprüche aus der Beamtenversorgung ohne die vor der Heirat erworbenen Ansprüche) / 2 = 375 € + 80 € (die Hälfte des Riester-Vertrages von B)
  • Partnerin B bekommt folgende Anwartschaften: (750 € – 200 €) / 2 = 275 € (gesetzliche Rente) und zusätzlich 80 € / 2 = 40 € (Zusatzversorgung)

A erhält von B die Hälfte der während der Ehezeit angewachsenen Beamtenversorgung und die Hälfte vom Riester-Vertrag. B erhält von A die Hälfte der während der Ehezeit angewachsenen gesetzlichen Rente und die Hälfte der Zusatzversorgung.

Wie hoch Ihre Rentenansprüche sind, entnehmen Sie der Renteninformation, die Ihnen jährlich zugeschickt wird.

Extra-Tipp: Es klingt schrecklich unromantisch, bei der Hochzeit gleich an die Scheidung zu denken. Aber in der Praxis ist es oft schwierig zu ermitteln, wie hoch der Versorgungsanspruch und das Vermögen vor der Eheschließung waren. Es ist daher eine gute Idee, eine Bewertung größerer Depots oder Rentenversicherungen vom Monat der Eheschließung abzuheften. Legen Sie sich den Depot- oder Versicherungsvertrag oder die Aufstellung zum Stichtag der Eheschließung einfach in einem Ordner zur Seite und hoffen Sie, dass Sie ihn nie benötigen werden. Falls aber doch, dann erleichtert es Ihnen im Scheidungsfall die Bewertung.

Beamte: Gibt es Besonderheiten bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs?

Wie sieht der Versorgungsausgleich aus, wenn beide Ex-Partner Beamte sind? Die Grundsätze sind dieselben wie bei Angestellten oder Selbständigen. Die Details sind allerdings im Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) geregelt und es gibt Unterschiede für Bundesbeamte einerseits und Landes- und Kommunalbeamte andererseits.

Da zwischen der Ehescheidung und dem Eintritt in den Ruhestand eventuell viele Jahre liegen und es in diesem Zeitraum zu Pensionsanpassungen kommen kann, wird die Berechnung des Versorgungsausgleichs erst beim Eintritt in den Ruhestand durchgeführt. Solange der verbeamtete Partner noch arbeitet, findet keine Kürzung der Dienstbezüge statt.

Da es in der Besoldung (z.B. Familienzuschlag), der Altersversorgung und im Versorgungsausgleich für Beamte viele Detail-Fragen gibt, sollten sie mit der jeweiligen Personalstelle des Dienstherrn abgeklärt werden.

Versorgungsausgleich bei Beamten und Angestellten ausschließen: Ist das möglich?

Auf Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder können Sie im Ehevertrag nicht verzichten, aber auf Ihre eigenen Rechte schon. Wenn beispielsweise beide arbeiten und etwa gleich viel verdienen, kann man im Ehevertrag den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen.

Es reicht allerdings nicht, hier ein paar Zeilen auf einen Zettel zu schreiben, sondern ein solcher Ehevertrag muss beim Notar geschlossen und von ihm beurkundet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch während des Scheidungstermins im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden.

Ab wann und wie lange ist der Versorgungsausgleich zu zahlen?
Wenn der Ausgleich vorgenommen wurde, hat jeder der beiden Ex-Partner seine eigenen Rentenkonten, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens bereits aufgeteilt wurden. Die Zahlung beginnt, wenn der Anspruchsberechtigte in die Altersrente eintritt, und endet mit seinem Tod.

Das ist eine gute Regelung, denn im richtigen Leben ist es oft so, dass man viele Jahre nach der Scheidung nicht genau weiß, wo sich der Ex-Partner aufhält und welche Renten er erhält. Die jetzige Regelung bietet den Vorteil, dass jeder seine eigenen Rentenansprüche gegen den Versorgungsträger hat und nicht mehr auf die Kooperationsbereitschaft des vielleicht längst vergessenen oder in Australien lebenden Ex-Partners angewiesen ist.


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Was passiert mit dem Versorgungsausgleich beim Tod eines Ex-Partners?

Verstirbt der Ex-Partner und hat er einen Versorgungsausgleich erhalten, kann die volle Rente beim überlebenden Partner wiederaufleben. Voraussetzung für einen solchen „Rückausgleich“ ist, dass der geschiedene Gatte nicht länger als 36 Monate Rente aus der übertragenen Anwartschaft erhalten hat. Um das zu klären, müssen Sie dem Rentenversicherungsträger eine Mitteilung schicken.

herMoney-Tipp

Kompliziert sind die Grundzüge des Versorgungsausgleichs nicht, allerdings kommen bei den Details oft knifflige Fragen auf. Insbesondere zur Bewertung von Ansprüchen bei der Eheschließung und zur Zeit der Scheidung. Sich bei einer Fachanwältin für Familienrecht oder einer Rentenberaterin zu informieren, ist in dem Fall sicher gut investiertes Geld. Denn oft geht es um mehrere hundert Euro monatliche Rentenzahlung.

Übrigens: Mit unserem Check ermitteln Sie, wie viel Geld Sie im Alter eigentlich brauchen werden. So erfahren Sie, wie hoch Ihre Rentenlücke sein wird. Im nächsten Schritt können Sie überlegen, wie Sie selbst im hohen Alter noch gut leben und das Langlebigkeitsrisiko absichern können.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

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