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Was ist Erziehungsrente?

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Katrin Gröh

21. März 2024

Du kümmerst dich nach dem Tod deines Ex-Ehepartners ums Kind? Dann steht dir vermutlich Erziehungsrente zu. Erfahre hier mehr darüber.

Inhalt

Erziehungsrente: „Das Wichtigste in Kürze“

Die Erziehungsrente nach SGB II ist Bestandteil der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und greift, wenn dein geschiedener Ehe- beziehungsweise Lebenspartner verstirbt und du dich um ein minderjähriges Kind kümmern musst.

Die Erziehungsrente gehört nicht zur Hinterbliebenenrente, da sie sich an deiner Rentenversicherung orientiert und nicht an der deines Ex-Partners oder deiner Ex-Partnerin.

Voraussetzungen dafür sind unter anderem die Minderjährigkeit des Kindes, eine Scheidung beziehungsweise Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach 1977 und mindestens fünf Jahre Versicherungszeit bei der DRV.

Auch heutzutage bleibt der Großteil der Care-Arbeit noch an Frauen hängen. Das bestätigt eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts Prognos. Von 117 Milliarden Stunden Sorgearbeit übernehmen Frauen 72 Milliarden – umgerechnet sind das über 60 Prozent. Zur Care-Arbeit zählen vor allem der Haushalt und die Erziehung der Kinder, aber auch die Pflege von Angehörigen.

Während wir uns als Gesellschaft unaufhörlich um Gleichberechtigung bemühen sollten, geht es leider manchmal doch nicht anders. Beispielsweise wenn Ex-EhepartnerInnen oder getrennte LebenspartnerInnen versterben. Die finanziellen Nachteile, die so entstehen, soll die Erziehungsrente ausgleichen.

Was ist Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente gehört zur DRV (= Deutsche Rentenversicherung) und zählt zu den Renten bei Todesfall. Sie wird – anders als bei Hinterbliebenenrenten – auf Basis deiner eigenen Rentenversicherung berechnet.

Du kannst die Erziehungsrente beantragen, wenn dein Ex-Ehepartner oder dein getrennter Lebenspartner verstirbt und du dich danach allein um ein Kind kümmern musst. Wichtig ist nur, dass der Partner oder die Partnerin Unterhalt gezahlt hat oder unterhaltspflichtig war.

Bei der Erziehungsrente kann, aber muss es sich nicht um dein leibliches Kind handeln. Es kann auch das leibliche Kind des Verstorbenen sein. Pflegekinder zählen genauso wie Stiefkinder, Geschwister oder Enkel dazu.

Voraussetzungen: Wer bekommt wie lange Erziehungsrente?

Um die Erziehungsrente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dein Ex-Ehepartner oder getrennter Lebenspartner muss verstorben und unterhaltspflichtig gewesen sein oder Unterhalt gezahlt haben.
  • Das Kind muss noch minderjährig sein.
  • Deine Scheidung darf nicht vor dem 30. Juni 1977 stattgefunden haben.
  • Du bist seit mindestens fünf Jahren in der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Du musst unverheiratet sein und darfst auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Ausnahmen: Beim Alter des Kindes gibt es eine Ausnahme. Wenn dein Kind eine Behinderung hat und auch nach dem 18. Lebensjahr nicht für sich allein sorgen kann, ist die Altersgrenze hinfällig und du bekommst weiterhin Erziehungsrente.

Bezugsdauer der Erziehungsrente

Die Erziehungsrente bekommst du, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald das entsprechende Kind das 18. Lebensjahr erreicht oder du wieder heiratest beziehungsweise in einer eingetragenen Partnerschaft lebst, endet die Erziehungsrente.

Erziehungsrente: Höhe & Berechnung

Wie hoch die Erziehungsrente ausfällt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Berechnung erfolgt individuell. Laut Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund setzt sich „eine Erziehungsrente aus dem eigenen Versicherungskonto und immer nach den gleichen Parametern wie eine Erwerbsminderungsrente zusammen. Hinzu kommt eine Einkommensanrechnung.“

Berechnungsbestandteile sind:

  • deine eingezahlten Beiträge
  • die Zurechnungszeit
  • die Regelaltersgrenze (derzeit 66 Jahre und 1 Monat)
  • der Freibetrag von 992,64 Euro
  • dein Nettoeinkommen

Der Freibetrag erhöht sich für jedes Kind mit Waisenrentenberechtigung um 210,56 Euro. Nettoeinkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird außerdem zu 40 Prozent auf die Erziehungsrente angerechnet.

Erziehungsrente berechnen: Gar nicht so einfach

Einen Rechner gibt es für die Erziehungsrente leider nicht. Daher können wir dir kein konkretes Berechnungsbeispiel für die Erziehungsrente liefern. Allerdings kannst du dich an deiner persönlichen Renteninformation, die du jährlich zugeschickt bekommst, orientieren. Hier nimmst du den Betrag der Erwerbsminderungsrente. In der Regel ist die Erziehungsrente ähnlich hoch.

„Im Rentenbestand 2022 betrug die ausgezahlte durchschnittliche Erziehungsrente rund 1.015 Euro“, so Katja Braubach.

Bei den 1.015 Euro wurde das Einkommen angerechnet und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wurden abgezogen. Steuern wurden allerdings noch nicht berücksichtigt.

Erziehungsrente in der Steuererklärung

Die Erziehungsrente musst du – wie auch deine reguläre Rente – versteuern. 84 Prozent davon sind steuerpflichtig (Stand: 2024). Die restlichen 16 Prozent sind steuerfrei.

Zum Weiterlesen: Steuerersparnis für Alleinerziehende: Dieser Entlastungsbetrag steht dir zu!

Erziehungsrente: So stellst du den Antrag

Wenn du die Erziehungsrente beantragen möchtest, musst du dich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Mittlerweile kannst du den Antrag auf Erziehungsrente auch relativ einfach online stellen. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung findest du ein Antragsformular und eine Checkliste. Unterlagen, die du für den Antrag benötigst, sind beispielsweise:

  • deine Versicherungsnummer
  • deine Steuernummer
  • deine IBAN
  • Nachweise zu deinem Einkommen
  • Nachweise zur Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • Sterbeurkunde deines geschiedenen Ehepartners oder deiner Ex-Ehepartnerin

Laut der DRV dauert die Beantragung etwa 45 Minuten.

FAQ zur Erziehungsrente

Wann bekommt man eine Erziehungsrente?

Hast du ein Kind mit einem geschiedenen Ehe- oder Lebenspartner und er verstirbt, kannst du die Erziehungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Es muss sich dabei nicht immer um ein leibliches Kind handeln. Pflege- und Stiefkinder und auch Enkel oder Geschwister in deinem Haushalt zählen.

Wie viel Geld bekommt man bei einer Erziehungsrente?

Wie hoch die Erziehungsrente ausfällt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das kommt ganz auf deine individuelle Situation an. In der Regel ist die Erziehungsrente allerdings so hoch, wie es deine Erwerbsminderungsrente wäre. In der jährlich verschickten Renteninformation kannst du deinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente herausfinden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erziehungsrente erfüllt sein?

  • Das Kind muss minderjährig sein.
  • Du hast dich nach dem 30. Juni 1977 scheiden lassen.
  • Du bist unverheiratet und auch in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Dein Ex-Partner ist verstorben und war unterhaltspflichtig.
  • Du warst mindestens fünf Jahre in der DRV versichert.

Erziehungsrente über das 18. Lebensjahr hinaus gibt es nur, wenn eine Behinderung vorliegt.

Gibt es Erziehungsrente bei neuem Partner?

Ja. Auch wenn du einen neuen Partner oder eine neue Partnerin hast, kannst du die Erziehungsrente bekommen. Jedoch endet der Anspruch, sobald du diesen Partner oder die Partnerin heiratest oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Auf Papier musst du ledig bleiben, wenn du weiterhin Erziehungsrente für dein Kind erhalten möchtest. Für die ein oder andere kann das ein Nachteil sein.

herMoney Tipp

Frauen haben es in der Gesellschaft noch immer nicht leicht – und von wahrer Gleichberechtigung sind wir noch ein gutes Stück entfernt. Das belegen nicht nur die ungleichen Zahlen bei der Care-Arbeit, sondern auch der Gender Pay Gap. Deswegen solltest du dich um deine Altersvorsorge kümmern und dich auch über Unterstützungsmöglichkeiten informieren. In unserer Rubrik „Mama im Spagat“ erfährst du außerdem, wie du Kind und Karriere unter einen Hut bekommen kannst.

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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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