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Steuern auf Kapitaleinkünfte: Freibeträge nutzen!

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Anke Dembowski

Autorin

20. Februar 2023

Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kannst du Steuern (ver)meiden.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Der Staat kassiert seit 2009 ein Viertel der Kapitalerträge

Die Geldinstitute und Depotverwalter sind verpflichtet, die Abgeltungssteuer an die Finanzbehörden zu melden und abzuführen.

Das gilt aber nur, wenn du mehr als 1.000 Euro Einnahmen (als Paar 2.000 Euro) aus deinen Kapitalanlagen erzielt und einen Freistellungsauftrag erteilt hast.

GeringverdienerInnen und BürgerInnen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben, sind davon befreit.

Wenn du ein Depot oder Konto bei einer Bank in Deutschland hast, wird auf jeden Cent Zinsen, Dividenden und Kursgewinne Steuern abgezwackt. Diese Kapitalertragsteuer ist eine sogenannte „Abgeltungsteuer“.

Was verbirgt sich hinter der Kapitalertragsteuer?

Seit 2009 will der Staat 25 Prozent Abgeltungssteuer auf deine Kapitalrendite. Wenn du Großverdienerin bist (also Lohnsteuer in Höhe von 17.543 Euro als Single oder 35.086 Euro in der Ehe bezahlst), musst du noch Solidaritätszuschlag zahlen. Die Höhe des “Soli'” beträgt maximal 5,5 Prozent, und man wird schrittweise an diese Grenze herangeführt. 90 Prozent der Deutschen fallen aber nicht darunter. Möglicherweise kommt dann jedoch noch die Kirchensteuer drauf (neun Prozent bundesweit, acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg) obendrauf.

Deine Bank, dein Finanzdienstleister oder Sparkasse wissen am besten darüber Bescheid, was du an Kapitaleinkünften hast. Deshalb müssen laut Gesetzgeber die in Deutschland ansässigen Kreditinstituten die Abgeltungsteuer berechnen, einbehalten und ans Finanzamt abführen . Das gilt für alle Wertpapiere, die du nach dem 31. Dezember 2008 gekauft hast.

Lieber anhören? Dann empfehlen wir dir diese Folge des Podcasts “herMoney 1×1”:

Wer muss sie nicht zahlen?

In zwei Fällen kannst du diese Steuern mindern oder sogar vermeiden.

Wer weniger als rund 1.000 Euro Gewinne hat, braucht nichts zu zahlen. Du hast einen gesetzlichen Freibetrag, wenn du ansonsten Einkommensteuer zahlst. 1.000 Euro Kapitalerträge dürfen es sein. Im Falle eines Ehepaars gilt der doppelte Betrag, nämlich 2.000 Euro. Von da an will der Fiskus partizipieren.

Den Freibetrag erhält jeder und jede. 2023 wurde er angehoben, zuvor lag er bei 801 Euro  (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung). Auch Kinder können Kapitalerträge in derselben Höhe steuerfrei vereinnahmen. 

Damit das funktioniert, musst du  einen Freistellungsauftrag an dein konto- oder depotführendes Institut erteilen. Hast du das im Laufe des Jahres versäumt, gibt es noch einen anderen Weg. Du kannst das zur Not über die Einkommensteuererklärung nachholen, musst aber den Nachweis führen, dass deine Bank für dich die Steuern bereits abgeführt hat.

Hast du Konten bei verschiedenen Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherungen, kannst du den Betrag auch aufteilen. Zum Beispiel bei einer Bank 400 Euro, bei einer anderen 600 Euro.

Dabei solltest du  darauf achten, dass du die Freistellungsgrenzen nicht überschreitest. Die Finanzämter können das anhand der Steueridentifikationsnummer prüfen.

Zum Weiterlesen: In diesem Artikel kannst du nachlesen, wie du beim Verkaufen eines ETFs Kosten und Steuern sparen kannst.

Möglichkeiten zur Steuervermeidung: Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Neben dem Freistellungsauftrag kannst du zur Steuervermeidung in Deutschland eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt erhalten, wenn du dafür die Voraussetzung erfüllst. Das bedeutet: Würde dein Einkommen als Alleinstehende dieses Jahr nur 10.908 Euro betragen, bist du steuerbefreit. Denn das ist die Summe, die unser Staat als Existenzminimum ansetzt. Bei Paaren verdoppelt sich das auf 21.816 Euro.

Darin sind die Kapitalerträge einzurechnen. Hast du gut angelegt und kommst über 1.000 Euro Gewinn, brauchst du die auch dann nicht zu versteuern, wenn du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragst. Eine Ausnahme gibt es: Tafelgeschäfte, die werden immer besteuert.

Welche Angaben will das Finanzamt haben?

Im NV-Antrag des Finanzamtes muss du die voraussichtlichen Bezüge erklären. Dazu zählen Einkünfte aus:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbe
  • Vermietung und Verpachtung
  • nicht selbstständige und selbstständige Arbeit
  • sonstige Einnahmen
  • und eben Kapitalvermögen.

Dagegen lassen sich die Ausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (wie in der üblichen Steuererklärung auch) gegenrechnen.

Wie kann ich die NV-Bescheinigung beantragen?

Das entsprechende Formular der NV-Bescheinigung aufgrund deiner Einkommensgrenze findest du unter formulare-bfinv.de.

Wer sollte das vor allem versuchen?

Vor allem für RentnerInnen, StudentInnen oder auch Kinder lohnt sich die Mühe. Denn das Einkommen dieser Gruppen liegt in den meisten Fällen unter dem Grundfreibetrag. Vor allem Rentner können noch bis 2040 durch die anteilige Besteuerung (das heißt, dass nur ein Teil der Rente besteuert wird) wohl am häufigsten von einer Nichtveranlagung profitieren.

Wie lange ist die Nichtveranlagung gültig?

Gewährt das Finanzamt die Nichtveranlagung, gilt diese für drei Jahre. Achtung, sie kann aber jederzeit widerrufen werden. Dann muss eine Verlängerung beantragt werden.

Liegt die NV-Bescheinigung vor, kannst du diese an deine Bank oder dein depotführendes Unternehmen weiterleiten. Dann zahlt sie alle Kapitalerträge aus. Du solltest sie gleich weiterleiten, denn es liegt im Ermessen der Bank, nach der Abrechnung die NV-Bescheinigung anzuerkennen.

Sollten sich deine Einkommensverhältnisse verbessern, solltest du das sofort beim Finanzamt anzeigen. Dann wird die NV-Bescheinigung ungültig. Schummeln hilft nichts, da die Behörden über deine Steueridentifikationsnummer immer auf dem Laufenden sind.

herMoney Tipp

Da sich kaum jemand daran erinnern kann, wann er oder sie wo einen Freistellungsauftrag in welcher Höhe erteilt hat, richte am besten eine Abteilung in deinem Finanzen-Ordner ein, wo du Kopien von allen erteilten Freistellungsaufträgen einheftest. So behältst du den Überblick! Außerdem bietet es sich an, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob die Freistellungsaufträge noch passen oder ob es sinnvoll ist, sie anders auf verschiedenen Bankverbindungen aufzuteilen. Denn es macht sehr viel Arbeit, einmal abgezogene Abgeltungsteuer beim Finanzamt zurückzuholen.

Zum Weiterlesen: Du bist Alleinerziehend? Dieser Entlastungsbetrag steht dir zu! Und in diesem Artikel erfährst du, wie du deine Steuerklasse ändern kannst.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".