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Was sind FreiberuflerInnen? Definition, Beispiele & Liste mit freien Berufen

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Saskia Weck

22. Mai 2023

Was ist eine freiberufliche Tätigkeit und wo liegen ihre Vor- und Nachteile im Vergleich zur Festanstellung und zum Gewerbe?

Inhalt

Was ist ein Freiberufler? Das Wichtigste in Kürze

Es gibt zwei Arten von Selbstständigen: Gewerbetreibende und FreiberuflerInnen. Sie alle arbeiten unabhängig von ArbeitgeberInnen.

Im Einkommenssteuergesetz gibt es eine Liste der freien Berufe. Zu diesen sogenannten Katalogberufen zählen selbstständig ausgeübte Tätigkeiten im medizinischen, wissenschaftlichen, beratenden, technischen, kulturellen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich.

FreiberuflerInnen stellen weder Waren her noch handeln sie mit diesen. Ihr Wirken ist im weitesten Sinne für das Wohl der Allgemeinheit von Bedeutung.

Definition & Bedeutung: Was ist ein Freiberufler?

Was genau ist denn eigentlich der Unterschied zwischen einer „selbständigen“ und „freiberuflichen“ Tätigkeit? FreiberuflerInnen sind per Definition selbstständige Personen, die wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch wirken. Das bedeutet, dass alle FreiberuflerInnen selbstständig sind, aber nicht alle Selbstständige freiberuflich arbeiten. Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) regelt genau, welche Berufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören. Eine Liste dieser Berufe findest du weiter unten.

Der Paragraph enthält jedoch leider nicht alle freien Berufe, da es immer wieder neue Berufe gibt. Für Yogalehrerinnen oder Coaches etwa ist die Zugehörigkeit nicht eindeutig geregelt. Die Arbeit kann als lehrende Tätigkeit eingestuft werden, dann wärst du Freiberuflerin. Ein Wermutstropfen: LehrerInnen sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Rufe im Zweifel beim Finanzamt an, um den individuellen Fall zu klären.

Lange war es beispielsweise auch umstritten, ob eine Informatikerin als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende einzustufen ist. Die Rechtsprechung orientiert sich hier am Ausbildungsniveau: Je breiter und tiefer die Ausbildung einer Informatikerin war, umso höher ist ihre Chance, als Freiberuflerin eingestuft zu werden. Diplom-Informatikerinnen sind aus dem Schneider: Sie gehören mittlerweile unumstritten zu den freien Berufen, auch wenn sie nicht im Katalog der FreiberuflerInnen aufgeführt sind.

Statt eines Gehaltes beziehen FreiberuflerInnen einen Lohn oder ein Honorar in Form einer Pauschalvergütung, eines Festpreises oder einer Aufwandsentschädigung von ihren AuftraggeberInnen.

Einen Überblick über freiberufliche Tätigkeiten findest du auch im Video:

Voraussetzungen für FreiberuflerInnen

Wer freiberuflich arbeiten möchte, meldet sich direkt beim Finanzamt an. FreiberuflerInnen sollten sich gut selbstständig organisieren können und müssen zumeist bestimmte Qualifikationen nachweisen. Dazu gehört je nach Beruf eine Ausbildung oder ein Hochschulstudium.

Für manche frei ausgeübten Berufe, zum Beispiel ApothekerInnen, ArchitektInnen und AnwältInnen, existieren besondere Kammern samt Kammerpflicht. Das heißt, du musst dich als Freiberuflerin der jeweiligen Berufsgruppe bei der dafür bestimmten Kammer anmelden und dort auch entsprechende Zahlungen leisten. Informiere dich bei der für deinen Beruf zuständigen Standeskammer.

Startkapital benötigen Personen, die freiberuflich tätig werden wollen, in der Regel nicht. FreiberuflerInnen haften mit ihrem Privatvermögen. Mehr über die Rechtsform und die Haftung eines Einzelunternehmens erfährst du hier.

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Freiberuflerin oder Gewerbetreibende?

Was bedeutet es, freiberuflich zu arbeiten, und inwiefern unterscheiden sich FreiberuflerInnen von Personen mit einem Kleingewerbe oder Gewerbe?

Viele freiberufliche Tätigkeiten sind schwer von gewerblichen Berufen abzugrenzen. Bist du zum Beispiel überwiegend geistig schöpfend tätig, ist von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen. Handelst du hingegen mit Waren, wird wahrscheinlich eine Gewerblichkeit angenommen.

Freiberuflerinnen üben ihre Beruf

  • auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung,
  • persönlich,
  • leitend und eigenverantwortlich,
  • und fachlich unabhängig

aus, wobei sie Dienstleistungen höherer Art erbringen. Bei Freiberuflerinnen steht die persönliche Arbeitsleistung im Vordergrund und nicht der Kapitaleinsatz. Ein hoher Kapitaleinsatz spricht eher für einen Gewerbebetrieb.

Ob du freiberuflich arbeiten kannst oder doch ein Gewerbe anmelden musst, legt zu guter Letzt das Finanzamt fest. Die freiberufliche hätte gegenüber der gewerblichen Selbstständigkeit einige Vorteile, denn als Freiberuflerin musst du

  • dich nicht beim Gewerbeamt anmelden
  • keine Gewerbesteuer zahlen
  • Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen (du bist also einkommenssteuerpflichtig)
  • Buchführung lediglich durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erledigen
  • kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden

Was sind FreelancerInnen im Unterschied zu FreiberuflerInnen?

Wer ist FreiberuflerIn, wer FreelancerIn? Der Begriff „FreiberuflerIn“ bezeichnet vor allem die Art der Tätigkeit, die Bezeichnung „FreelancerIn“ hingegen das Beschäftigungsverhältnis. FreelancerInnen sind also ebenfalls freiberuflich tätig, sie befinden sich jedoch in einer Art Dienstverhältnis mit ihren AuftraggeberInnen. Das bedeutet, dass sie unter Umständen ausschließlich für einen Arbeitgeber tätig sind, also sogar 40 Stunden pro Woche in dessen Büro angetroffen werden können, ohne dort festangestellt zu sein. Sie übernehmen dabei bestimmte Aufgaben oder Projekte, zum Beispiel im Bereich IT, SEO-Management, PR oder Consulting. FreelancerInnen sind nicht auf bestimmte Berufe beschränkt.

Ob FreelancerInnen Gewerbesteuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob sie als Selbstständige ein Gewerbe ausüben oder vom Finanzamt als FreiberuflerInnen deklariert wurden.

Merke: FreiberuflerInnen können als FreelancerInnen arbeiten, doch FreelancerInnen müssen nicht unbedingt einen der Katalogberufe (siehe unten) ausüben.

Wenn gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten gemischt werden

Wer wissenschaftlich oder künstlerisch tätig ist, wird in der Regel als Freiberuflerin eingestuft. Es gibt jedoch Tätigkeiten, die Aspekte einer freiberuflichen sowie einer gewerblichen Tätigkeit miteinander vereinen. Dann spricht man von einer „gemischten Tätigkeit“.

Lassen sich beide Tätigkeiten voneinander trennen, da sie nicht miteinander in Zusammenhang stehen, handelt es sich um trennbare gemischte Tätigkeiten. Dazu zwei Beispiele: Sarah ist als Journalistin tätig (freiberuflich) und vertreibt nebenher selbstgemachtes Konfekt (gewerblich). Daria arbeitet als Augenärztin (freiberuflich) und verkauft in ihrer Praxis Kontaktlinsen (gewerblich).

Es gibt aber auch Formen der Selbstständigkeit, die eine freiberufliche Tätigkeit untrennbar mit einer gewerblichen verknüpfen. Auch hierzu ein Beispiel: Tania hat eine Band, mit der sie Konzerte gibt (freiberuflich). Nach ihren Auftritten verkauft diese Band vor Ort CDs und T-Shirts (gewerblich). Da die Konzertauftritte im Fokus der Tätigkeit stehen, ist Tania eine Freiberuflerin. Trotzdem sollte die Band die Abrechnungen für die Auftritte von denen der Fan-Artikel trennen und separat in der Steuererklärung angeben.

Achtung! Wenn du als Freiberuflerin arbeitest und „nebenbei“ ein Gewerbe ausüben möchtest, kannst du unter Umständen deinen Status als Freiberuflerin verlieren. Das gilt vor allem für untrennbare gemischte Tätigkeiten. Dann solltest du nachweisen können, dass der freiberufliche Part im Vordergrund steht. Sonst musst du alle Einkünfte gewerblich versteuern.

Umsatzsteuerbefreiung

FreiberuflerInnen, FreelancerInnen und Gewerbetreibende haben etwas gemeinsam: Sie können sich durch die sogenannte Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Es gilt die Voraussetzung, dass ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und der erwartete Umsatz im laufenden Geschäftsjahr die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreitet. Diese Kleinunternehmer-Regelung vereinfacht das Leben der Steuerpflichtigen enorm und auch die Finanzämter profitieren von einem geringeren Verwaltungsaufwand. Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass ein Kleingewerbe komplett steuerfrei ist!

Katalogberufe: Vollständige Liste mit allen freien Berufen

Der Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Hamburg e. V. (VfB) spricht von vier Gruppen freier Berufe:

Heilberuflicher Bereich

  • ÄrztInnen
  • ZahnmedizinierInnen
  • TierärztInnen
  • PsychologInnen
  • PsychotherapeutInnen
  • LogopädInnen
  • ApothekerInnen
  • PhysiotherapeutInnen
  • KrankenpflegerInnen
  • ErgotherapeutInnen
  • BetreuerInnen
  • medizinische FußpflegerInnen

Rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Bereich

  • RechtsanwältInnen
  • PatentanwältInnen
  • NotarInnen
  • SteuerberaterInnen
  • WirtschaftsberaterInnen
  • WirtschaftsprüferInnen
  • UnternehmensberaterInnen
  • RentenberaterInnen
  • VerkaufsförderInnen
  • VerkaufstrainerInnen

Technisch-naturwissenschaftlicher Bereich

  • ArchitektInnen
  • IngenieurInnen
  • Vereidigte Sachverständige
  • BiologInnen
  • ChemikerInnen
  • GeologInnen
  • freiberufliche InformatikerInnen
  • SeelotsInnen
  • HafenlotsInnen
  • UmweltgutachterInnen

Kultureller Bereich

  • AutorInnen
  • SchriftstellerInnen
  • JournalistInnen
  • LektorInnen
  • RegisseurInnen
  • KünstlerInnen
  • TanzlehrerInnen
  • DiplompädagogInnen
  • ÜbersetzerInnen
  • DolmetscherInnen
  • TonkünstlerInnen
  • RestauratorInnen
  • DesignerInnen

Nicht alle Berufe lassen sich immer eindeutig einer dieser Gruppen zuordnen. Das Einkommenssteuergesetz fasst neben den oben aufgelisteten „Katalogberufen“ auch „ähnliche Berufe“ zu freiberuflichen Tätigkeiten. Dazu gehören zum Beispiel DiätassistentInnen, medizinische FußpflegerInnen, KulturwissenschaftlerInnen und ZauberkünstlerInnen. Weitere Beispiele für FreiberuflerInnen, die katalogähnlichen Berufen angehören, findest du hier. Letzten Endes entscheidet das Finanzamt mit Hilfe dieser Freiberufler-Liste über die Einordnung.

Wie wird man offiziell zum Freiberufler? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Du hast alle Qualifikationen, um im Beruf deiner Wahl als Freiberuflerin starten zu können? Super! Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung soll dir helfen, dich selbstständig zu machen.

Schritt 1: Businessplan

Überlege dir zunächst, welche Leistungen du anbieten möchtest und analysiere den Markt: Gibt es viel Konkurrenz? Inwiefern hebst du dich davon ab? Wie wirst du dich anfänglich finanzieren und wie viel Geld musst du einnehmen, um dein Business erfolgreich aufzubauen? Vergiss nicht, Steuern sowie die Beiträge für die Krankenversicherung und die (private) Rentenversicherung einzurechnen.

Schritt 2: Status klären

Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich bei deinem Beruf um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt, solltest du dich an das Finanzamt oder eine Steuerberaterin wenden. Bei diesen Anlaufstellen erfährst du, welcher Status für dich geeignet ist. Das ist wichtig, um die Höhe der Steuern, der Kranken- sowie der Rentenversicherung zu ermitteln.

Schritt 3: Anmeldung deines Business

Bei deiner Tätigkeit handelt es sich um eine freiberufliche? Prima! Nun kannst du dich beim Finanzamt als Freiberuflerin anmelden. Hier findest du einen Vordruck der IHK. Mehr über die Gründung eines Einzelunternehmens erfährst du hier.

Schritt 4: Die richtigen Versicherungen wählen

Als Freiberuflerin solltest du dich, deine Gesundheit und dein Vermögen unbedingt absichern. Du brauchst eine Kranken-, eine Pflege-, eine Renten- und eine Arbeitslosenversicherung. Letztgenannte greift, wenn du mindestens ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und wöchentlich weniger als 15 Stunden arbeitest. Darüber hinaus können sich Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen für dich durchaus bezahlt machen.

Freiberuflerin versus Festangestellte: Die Vor- und Nachteile

So schön die Vorstellung sein mag, seine eigene Chefin zu sein und auf Bali den Laptop auszuklappen – selbstständig als Freiberuflerin zu arbeiten, bringt auch so manchen Fallstrick mit sich. Vor allem, wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Festangestellte hat, überlegt es sich wahrscheinlich zweimal, die damit einhergehenden Sicherheiten aufzugeben. Vergleichen wir doch einmal beide Arbeitsmodelle miteinander und betrachten Vor- und Nachteile.

Risiko vs. Sicherheit

Wer sich selbstständig macht, verzichtet auf die Annehmlichkeiten des Angestelltendaseins. Denn mit einer unbefristeten Festanstellung bangt man einfach weniger um den nächsten Zahlungseingang. Vor allem in wirtschaftlichen Krisensituationen oder bei schlechter Auftragslage ist das ein Punkt, der für schlaflose Nächte sorgen kann. Schwächeln die AuftraggeberInnen finanziell, sind FreiberuflerInnen oft die ersten auf der Abschussliste. Dann müssen sie von ihrem Erspartem leben, bis sie neue Projekte an Land ziehen.

Andersherum gilt aber auch: Wenn die Wirtschaft brummt, haben viele FreiberuflerInnen gut zu tun. Die Auftragslage hängt außerdem stark davon ab, in welcher Branche der- oder diejenige tätig ist.

Freiheit

In vielen Branchen ist es nach wie vor Pflicht, ins Unternehmen zu kommen. Neben der Anwesenheitspflicht müssen sich Angestellte nicht selten auch an vorgeschriebene Arbeitszeiten halten. Beides entfällt für FreiberuflerInnen zumeist. Wann und wo sie arbeiten, legen sie selbst fest. Jedoch müssen natürlich auch sie an wichtigen (Online-)Meetings ihrer AuftraggeberInnen teilnehmen und sich dann an deren zeitliche Vorgaben halten.

Unabhängigkeit

Während das Einkommen einer Angestellten häufig von einer einzelnen Arbeitgeberin abhängig ist, können FreiberuflerInnen selbst entscheiden, wie viele AuftraggeberInnen sie sich suchen. Sie können Projekte, die ihnen nicht zusagen, ablehnen. Verstehen sie sich mit einer Auftraggeberin nicht gut, müssen sie kein zweites Mal mit ihr zusammenarbeiten.

Höheres Einkommen

Wer sich in der Branche einen Namen gemacht und einen guten Ruf erarbeitet hat, kann als Freiberuflerin einen höheren Stundensatz nehmen. So kann das Einkommen jenes einer Angestellten bei Weitem übertreffen. Das ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Einen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Krankheitstage hat eine freiberuflich arbeitende Person nämlich nicht. Sie verdient nur dann Geld, wenn sie auch wirklich arbeitet.

Vorsorge wird zur Privatangelegenheit

Wer angestellt ist, braucht sich um das Abführen von Steuern und Sozialabgaben nicht zu kümmern. Freiberuflich tätige Männer und Frauen haben da einen wesentlich höheren administrativen Aufwand. Zu ihren zahlreichen Aufgaben gehört zum Beispiel die KundInnenakquise, die Buchführung und die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes. Da sie nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind sie außerdem dazu gezwungen, für das Alter vorzusorgen. Wie das am besten geht, erfährst du hier.

Kein kollegiales Netzwerk

Während man als Angestellte in einem Unternehmen auch mal gemeinsam mit der Kollegin in die Cafeteria gehen kann und zum Geburtstag vielleicht einen hübschen Blumenstrauß bekommt, wird man als Freiberuflerin unter Umständen zur „einsamen Wölfin“. Als freiberuflich arbeitende Person findet man den Austausch mit Gleichgesinnten in der Regel nur, wenn man ihn auch aktiv sucht. Zum Beispiel, indem man sich in einen Co-Working-Space einmietet.

Vor Beginn der freiberuflichen Tätigkeit beraten lassen

Auf dem Weg in die Selbständigkeit sind viele Dinge zu klären. Beispielsweise die geeignete Rechtsform, die Positionierung im Markt, Art und Form der Kundenansprache und so weiter. Gute Informationen zu allen Themen rund um die Selbständigkeit bieten die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die berufsständischen Kammern, aber auch die Arbeitsämter und Volkshochschulen. Sie bieten beispielsweise Seminare zu einzelnen Bereichen wie Marketing oder Buchhaltung an.

Am Anfang benötigst du viel professionellen Rat: Von einer Anwältin über die geeignete Rechtsform, von einer IT-Fachkraft über passende Computer- und Softwaresysteme inklusive Datensicherung sowie eine Steuerberaterin für Buchhaltung und Steuererklärung. Diese Entourage kostet natürlich Geld, aber gerade am Anfang ist es wichtig, dass du dir von erfahrenen und professionellen Beraterinnen helfen lässt. Grundlegende Fehler am Anfang können am Ende sehr teuer werden.

herMoney Tipp

Sich als Freiberuflerin selbstständig zu machen, ist ein großer Schritt. Wenn du noch unentschlossen bist, ob diese Art des Arbeitens etwas für dich wäre, dann könntest du versuchen, dich nebenberuflich selbstständig zu machen. Dafür brauchst du allerdings das „Go“ deines Chefs oder deiner Chefin. Dein freiberufliches Schaffen darf dabei dem Unternehmen, in dem du angestellt bist, keine Konkurrenz machen. Hast du einmal AuftraggeberInnen an Land gezogen, ist es wesentlich leichter herauszufinden, ob du den Sprung in die Selbstständigkeit wirklich wagen möchtest. Dabei helfen könnte dir Personal Branding. Wie das Selbstmarketing gelingt, erfährst du hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".