🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Gründer-ABC: Ist dein Kleingewerbe steuerfrei?

Titelbild von Gründer-ABC: Ist dein Kleingewerbe steuerfrei?

Profilbild von Ines Baur

Ines Baur

2. Januar 2024

Je nach Umsatz kann es sein, dass dein Kleingewerbe steuerfrei ist. Ab wann welche Steuern fällig sind, erfährst du in diesem Artikel.

Inhalt:

Wer ein Gewerbe anmeldet, fragt sich oft, welche Steuern auf ihn zukommen. Viele starten mit einem Kleingewerbe. Wir zeigen, welche Steuern du in diesem Fall als Selbstständige ans Finanzamt abführen musst.

Das Wichtigste in Kürze

KleinunternehmerIn bist du, wenn dein Jahresumsatz aus der Dienstleistung oder der Ware im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegt.

BetreiberInnen von Kleingewerbe-Betrieben können bis 11.604 Euro Einkommen für 2024 generieren, ohne Steuer zu zahlen.

KleingewerbeunternehmerInnen sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Wie funktioniert ein Kleingewerbe? Wann ist es steuerfrei?

Du kannst zwar nicht „Kleingewerbe“ bei deiner Gewerbeanmeldung ankreuzen. Doch du bist es als EinzelunternehmerIn meist automatisch, es sei denn, du startest gleich mit einem siebenstelligen Umsatz. Kleingewerbetreibender ist man zum Beispiel bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Der nicht zu unterschätzende Vorteil: Die Buchführung ist einfacher.

Die meisten Kleingewerbe sind nicht steuerfrei. Zumindest die Einkommenssteuer müssen die meisten KleinunternehmerInnen bezahlen, da sie entsprechend verdienen und ihr Einkommen 11.604 Euro im Jahr übersteigt. Die Chance, dass die Gewerbe- und die Umsatzsteuer wegfallen, ist dagegen etwas höher. Schauen wir uns im Detail an, welche Gewinngrenzen gelten und wer wann welche Steuer zu zahlen hat.

Übersicht: Die wichtigsten Steuern für Kleingewerbetreibende

Gewerbe, Kleingewerbe, FreiberuflerIn – jeder, der Geld verdient, muss seinen sozialen Verpflichtungen nachkommen und Abgaben zahlen. Folgende Steuern können auf dich zukommen, wenn du ein Kleingewerbe betreibst.

  1. Einkommensteuer: Den Gewinn deines Klein- oder Nebengewerbes versteuerst du im Rahmen der Einkommensteuer. Im Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro für Alleinstehende (für Verheiratete 23.208 Euro). Dies entspricht 967 Euro pro Monat (1.934 Euro im Monat für Ehepaare). Jeder Euro, der darüber liegt, ist nach dem aktuellen Einkommensteuertarif zu versteuern.
  2. Gewerbesteuer: Unternehmer sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ausnahme bilden FreiberuflerInnen und Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind. Für die Gewerbesteuer gilt aktuell ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich.
  3. Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird hierzulande auf die allermeisten Waren und Dienstleistungen berechnet. Der Satz liegt aktuell in Deutschland bei 19 Prozent, der ermäßigte bei sieben Prozent (etwa für Lebensmittel oder Bücher). Von der Umsatzsteuer befreit sind nur Unternehmer, auf die die Kleinunternehmerregelung zutrifft.
  4. Lohnsteuer: Sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen kennen sie – die Lohnsteuer. Bei einer ArbeitnehmerIn wird sie vom Bruttolohn abgezogen und dann an das Finanzamt abführt. Sie ist für einen Kleingewerbetreibenden aber nur relevant, wenn er Angestellte hat.

Bis 11.604 Euro zahlen Alleinstehende keine Einkommenssteuer

Viele GründerInnen starten ihr Kleingewerbe als Nebenjob und haben meist in den ersten Jahren auch dementsprechend niedrige Einkommen aus ihrem Business. Das kann sich auf die Besteuerung auswirken. Der Grundfreibetrag liegt – wie bereits erwähnt – 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende. Dieser Betrag bezieht sich auf das ganze jährliche Jahreseinkommen und ist steuerfrei. Alles, was du darüber hinaus an Einkommen hast, muss versteuert werden (außer, du kannst weitere Steuerfreibeträge geltend machen). Der Einkommenssteuersatz hängt unter anderem von der Höhe der Einkünfte ab.

Wer nun wenige Einnahmen aus seiner selbständigen Arbeit hat, beispielsweise 8.000 Euro, und sonst keine Einkünfte hat, ist von der Einkommensteuer befreit.

Achtung: Bei der Einkommensteuer zählt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen (selbständige Arbeit, nicht selbständige Arbeit, Dividenden, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…), nicht nur die Einkünfte aus der Selbständigkeit.

Der Freibetrag bei der Einkommenssteuer kann für Studierende interessant sein. Wer maximal 11.604 Euro als StudentIn nebenher verdient (das sind durchschnittlich 967 Euro pro Monat), muss keine Einkommensteuer zahlen. Für Studierende kann es sich also durchaus rentieren, eine Einkommenssteuererklärung zu machen und sich die eventuell zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzuholen.

Übrigens: Studierende können sich hier über alle notwendige Versicherungen informieren.

Sichere dir jetzt den herMoney-Vergleich über Nachhaltige Banken

Von der Umsatzsteuer befreit dank Kleinunternehmerregelung

Bei der Umsatzsteuer greift auch für Kleingewerbetreibende der Regelsteuersatz von 19 Prozent oder der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent (zum Beispiel für Lebensmittel). Den schlägt ein Kleingewerbetreibende auf seine Ware oder Dienstleistung auf und rechnet dann mit dem Finanzamt über die Umsatzsteuervoranmeldung ab.

Aber auch hier gibt es eine Ausnahme. Wenn nun etwa eine Gründerin – vor allem Nebenerwerbsgründerin – im Kleinen startet und die Umsätze schmal sind, trifft die Kleinunternehmerregelung auf sie zu. Sie kann auf die Umsatzsteuer verzichten und ihre Waren oder Dienstleistungen günstiger anbieten. Die monatliche oder quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldung entfällt ebenfalls. In diesem Fall kannst du dein Kleingewerbe also betreiben, ohne Umsatzsteuer zahlen zu müssen.

KleinunternehmerIn bist du, wenn dein Jahresumsatz aus der umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistung oder der Ware im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegt.

Tipp: Wenn du als ExistenzgründerIn hohe Ausgaben für Investitionen und somit ordentliche Vorsteuerbeträge hast, solltest du gut nachrechnen, ob die Kleinunternehmerregelung für dich Sinn macht. Es gilt hier: Kleingewerbetreibende, die keine Umsatzsteuer ausweisen, können sich diese Steuer auch nicht über die Vorsteuer zurückholen. Solltest du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, musst du auf der Rechnung vermerken, dass du von der Umsatzsteuer befreit bist.

Beispiel für die Besteuerung eines Kleingewerbes

Die 32-jährige Coloristin Uschi arbeitet Vollzeit bei einem Friseur. Am Wochenende und in ihrer Freizeit schneidert sie liebend gerne Dirndl. Anfangs nur für Freundinnen, irgendwann auf Nachfrage auch für Kundinnen. Es kommen immer mehr Aufträge herein. Sie beschließt, ihre Dirndl-Nach-Maß über eine Online-Plattform zu vertreiben und gründet nebenberuflich ein kleines Unternehmen. Sie meldet ein Gewerbe an und hat (automatisch) ein Kleingewerbe.

Da sie ihre Dirndl selbst schneidert und im ersten Jahr ihr Umsatz etwa nur um die 10.000 Euro betragen wird, entscheidet sie sich für die Kleinunternehmerregelung. Sie muss also keine Umsatzsteuer zahlen. Gewerbesteuer ist auch keine fällig, da ihr Gewerbe-Einkommen unter 24.500 Euro liegt. Einkommenssteuerpflichtig ist sie aber durchaus, weil ihr Jahreseinkommen (Kleingewerbe und nicht selbstständige Arbeit) über 11.604 Euro liegt.

Buchhaltung ist nicht Uschis Lieblingsbeschäftigung und ganz abgesehen davon möchte sie auch noch Zeit mit Freund und Familie verbringen. Also sammelt sie gewissenhaft die Rechnungen und Belege für Stoffe und Nähmaterial und gibt sie im Bündel mit den Einnahme-Rechnungen ihrer Steuerberaterin.

Steuererklärung selbst machen oder einen Steuerberater engagieren?

Buchhaltung empfinden nur ganz wenige als sexy. Weit mehr als lästiges Übel. Aber es hilft ja nichts – sie muss erledigt werden. Du hast mehrere Optionen. Die eine ist, chronologisch alle Belege zu sammeln und beim Steuerberater abzugeben. Die andere Option ist: „Do it yourself“. Es gibt diverse Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme, die bei der Bewältigung unterstützen.

Tipp fürs Kleingewerbe: Sammle von Anfang an fleißig deine Belege für deine Steuererklärung. Besser, du wirfst im Nachhinein einen weg, als dass du einen neu anfordern musst oder suchst und suchst und suchst…

herMoney Tipp

Wenn du deinen Gewerbeschein hast und als KleinunternehmerIn startest, verfalle nicht dem Irrglauben, dass Selbstständige im ersten Jahr per se steuerfrei sind. Behalte im Hinterkopf, dass du gegebenenfalls doch irgendwann Steuern zahlen musst. Entwickle rechtzeitig mit deiner SteuerberaterIn eine Strategie, wie du die Steuerbelastung verteilst und dich für Nachforderungen rüstest. Etwa über die Vorauszahlungen, das regelmäßige Abführen der Umsatzsteuer und Rücklagen in passender Höhe. Die SteuerberaterIn klärt dich außerdem über alle Steuerfreigrenzen auf und berät dich, wie lange du steuerfrei bist. Sie kann auch berechnen, wie hoch die Steuern für dein Kleingewerbe in etwa sein werden.

Zum Weiterlesen: Denke als Selbstständige an deine Altersvorsorge! Ob die Rürup-Rente sinnvoll sein könnte, erfährst du hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Ines Baur verfasst und zuletzt am 02.01.2024 von Simin Heuser aktualisiert.

Profilbild von Ines Baur

Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.