Welche Steuerklasse rechnet sich für Ehepaare?

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Ines Baur

16. September 2022

Die Wahl der Steuerklassen hat Einfluss aufs Nettoeinkommen. herMoney erklärt, welche Steuerklassen am günstigsten sind.

Inhaltsverzeichnis

IV / IV – gute Steuerklassen für Paare mit ähnlichem Einkommen
III / V – wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen
Faktorverfahren für ungleich verdienende Ehepaare
Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen

Das Wichtigste in Kürze

Wenn du angestellt bist, wird bei deiner Gehaltsabrechnung die Lohn- oder Einkommensteuer automatisch abgezogen. Dabei entscheidet deine Steuerklasse, wie hoch der Anteil ist, der in der Staatskasse landet.

Singles und Alleinerziehende haben keine Wahlmöglichkeiten: Alleinerziehende bekommen die Steuerklasse II. Singles ohne Kind landen automatisch in der Steuerklasse I.

Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern sieht das anders aus. Das Gesetz sieht sie als Wirtschaftsgemeinschaft. Zwar rutschen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach dem Ja-Wort erst einmal von Steuerklasse I in die IV. Doch das können sie ändern und unter drei Kombinationen die passende zu wählen.

IV / IV – gute Steuerklassen für Paare mit ähnlichem Einkommen

Verdienst du und dein Partner oder deine Partnerin in etwa gleich, ist die Steuerklassen Kombination IV / IV genau richtig. Denn ihr beide zahlt dem eigenen Einkommen entsprechend den ähnlichen Anteil an Steuern.

Entscheiden sich Paare trotz unterschiedlichen Gehalts für diese Steuerkombi, zahlen sie vielleicht erst einmal mehr Steuern, haben aber auch ein paar Vorteile. Dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen bleibt mehr Netto vom Brutto. Die Einkommen sind gleichwertig(er) und die PartnerInnen bewegen sich in Sachen Finanzen stärker auf Augenhöhe.

Zudem gleicht sich der Nachteil aus, wenn ihr als Paar die „ungünstigere“ Kombi (etwa IV / IV) wählt. Die zu viel gezahlten Steuern gibt es dank des Ehegattensplittings mit der Einkommensteuererklärung am Jahresende zurück.

III / V – wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen

Verdienen die Partner unterschiedlich viel und haben keine Lust, laufend mehr Geld als nötig an den Fiskus zu zahlen, können sie den Klassiker wählen: die Steuerklassen III und V.

Diese Variante wählen Paare, bei denen einer oder eine deutlich mehr verdient oder Paare mit nur einem Einkommensbezieher. Hier wählt der/die besserverdienende PartnerIn die Steuerklasse III, der schlechter Verdienende die V. Grund: In der Steuerklasse III sind die Abzüge deutlich geringer als in den Steuerklassen IV und V. Der „Fünfer“ nimmt dafür hohe Abzüge und ein noch niedrigeres Nettogehalt in Kauf.

Faktorverfahren für ungleich verdienende Ehepaare

Diese Variante ist für ungleich verdienende Ehepartner, die nicht die III-/V-Kombi möchten. Beide bekommen die Steuerklasse IV plus Faktor (den berechnet das Finanzamt). Dieser Multiplikator verteilt die Steuerlast so gerecht wie möglich.

Das ist etwas aufwendig, denn zum einen müssen Sie den Faktor jedes Jahr aufs Neue beim Finanzamt beantragen. Wer den Fall einmal durchrechnen möchte, kann das mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen.

Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen

Die Steuern so niedrig wie möglich halten, klingt erst einmal sinnvoll. Niemand will mehr Steuern als nötig zahlen. Doch je nachdem, für welche Steuerklassenkombination du dich entscheidest, beeinflusst du nicht nur dein  monatliches Nettogehalt.

Du legst damit fest, wie viel Geld der jeweiligen Partner vom Staat erhält – etwa bei Arbeitslosigkeit, bei lang andauernder Erkrankung, Erwerbsunfähigkeit in der Mutterschaft. Denn die Höhe dieser staatlichen Leistungen hängt vom monatlichen Nettogehalt ab.

Zudem birgt zum Beispiel die typische Kombi III / V ein paar Nachteile für den Partner mit der schlechteren Steuerklasse. Wenn jeden Monat für viel Arbeit nur wenig Netto auf das Konto kommt – für den Partner mit Steuerklasse V ist das Realität – fehlt ein Anreiz, das eigene Potenzial zu steigern.

Meistens sind es die Frauen, die zugunsten der Familie im Job kürzertreten und in der Regel weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Kritiker monieren deshalb, dass diese Regelung die sogenannte Hausfrauenehe fördere oder Frauen in Minijobs treibe.

herMoney Tipp:

Bedenke die Folgen der Steuerklassenwahl. Wenn du in absehbarer Zeit Nachwuchs planst oder wenn die Gefahr besteht, den Job zu verlieren, ist es ratsam, rechtzeitig die ungünstige Steuerklasse V zu verlassen und in die Steuerklasse III oder IV zu wechseln.

Wer es genau wissen will, für den hat das Bundesfinanzministerium alles in einem dieses Jahr aktualisierten PDF https://www.bundesfinanzministerium.de dokumentiert.

Zum Weiterlesen: Du studierst? Dann erfährst du hier, mit welcher Steuerklasse Studentinnen ihr netto aufbessern. Und in diesem erfährst du, wie das mit den Steuern auf Kapitaleinkünfte nochmal ist.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.