🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Gut geschieden?

Titelbild von Gut geschieden?

Profilbild von Birgit Wetjen

Birgit Wetjen

Autorin

7. November 2017

Scheiden tut (fast) immer weh. Damit Sie nach dem Ehe-Aus finanziell auf sicheren Beinen stehen, sollten Sie einige Punkte beachten.

Man mag es kaum glauben: Fast 30 Jahre verheiratet, immer berufstätig gewesen – und dann mit fast 60 Jahren nicht genug Geld, um sich vom Ehemann zu trennen und aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen? Geschichten wie diese hört Dr. Ulrich Andryk immer wieder. Ein Ehepartner stellt sich quer, rechnet sich arm oder verschiebt Vermögen – sind Gefühle verletzt, geht die Rache oft über Geld. „Frauen sind nicht immer, aber in den allermeisten Fällen die Verlierer, wenn eine Ehe auseinander bricht“, weiß der Spezialist für Familienrecht. Wer neben den emotionalen Folgen einer Scheidung nicht auch noch ein finanzielles Fiasko erleben möchte, sollte sich gründlich und vor allem rechtzeitig über seine Rechte informieren. „Dann gibt es viele Möglichkeiten, zu guten Ergebnissen zu kommen.“

Seine Erfahrungen als Anwalt hat Andryk in einem Scheidungsratgeber zusammengefasst. „Das kleine 1×1 des Scheidungskrieges“ verrät Scheidungstricks und Gegenstrategien für Sie und Ihn – und kommt reichlich martialisch daher. Von „Aufrüstung“, „Schlachtplänen“, „Truppenaufstellung“ und „Kriegslist“ ist die Rede. Kommt das bei Frauen an? „Mit Wattebällchen-Werfen kann man keinen  Scheidungskrieg gewinnen“, sagt Andryk und will damit gleich all jenen den Zahn ziehen, die am liebsten jeden Konflikt vermeiden mochten.  „Frauen sind oft sehr harmoniebedürftig und scheuen die Auseinandersetzung“, so die Erfahrung des Anwalts, der Frauen dazu ermutigen möchte, stärker für ihre Rechte einzutreten. Nach seiner Erfahrung wird der Kampf ums Geld vor allem auf psychologischer Ebene geführt und entschieden. „Wer sich leicht einschüchtern lässt wird Schwierigkeiten haben, vor Gericht zu  gewinnen.“

Die herMoney Checkliste für eine Scheidung ohne finanzielle Reue

Was also tun, wenn die Ehe kriselt und Sie mit dem Gedanken spielen, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen? herMoney hat gemeinsam mit Dr. Ulrich Andryk eine Checkliste erstellt:

1. Genau informieren:

Lassen Sie sich gut beraten – am besten bevor die Trennung ausgesprochen ist. Klingt brutal: Erst mit dem Anwalt sprechen und dann mit dem Ehemann? Dr. Andryk rät dazu. Denn wer nicht weiß, wo er steht, neigt dazu, vorschnell Zugeständnisse zu machen. Erst informieren – das gilt auch, wenn Sie sich gütlich im Rahmen eines Mediationsverfahrens einigen möchten. „Mediatoren sind keine Interessenvertreter“ warnt Andryk. Bevor Sie zum Mediator gehen, sollten Sie Ihre Rechtsposition kennen. Denn nur dann können Sie entscheiden, in welchen Punkten Sie nachgeben können und in welchen auf keinen Fall.

2. Strategie entwickeln:

Sprechen Sie nicht unüberlegt eine Trennung aus, weil Ihnen emotional gerade danach ist. Familienanwalt Andryk rät dazu, sich zeitlichen Spielraum zu verschaffen – und notwendige Informationen wie Kontodaten, Kreditverträge, Bilanzen etc. zu sichern. Entsprechende Kopien könnten bei der Scheidung als Beweismaterial dienen, damit Ihr Ehepartner nicht noch unbemerkt einen Teil des Vermögens beiseite schaffen kann. „Erst Informationen sammeln, dann eine Strategie entwickeln“, so der Ratschlag des Juristen. Ist Ihr Noch-Ehemann selbständig, ist gute Vorbereitung besonders wichtig. „Wer selbständig ist hat mehr Möglichkeiten, Vermögen flexibel zu verschieben“, so Andryk. Ohne Beweise haben Sie dann schlechte Karten.

Finanzberatung gesucht? Eine Finanzberaterin in deiner Nähe findest du hier

3. Risiken vermeiden:

Damit Ihr(e) zukünftige(r) Ex nicht ihr gemeinsames Konto räumt oder gar kurz vor der Scheidung noch den Dispokredit bis zum Anschlag bemüht, sollten Sie nach der Trennung gemeinsame Bankkonten von sogenannten „Oder-Konto“  in „Und-Konto“ wandeln. Das garantiert, dass Sie nur noch gemeinsam über das Konto verfügen können. Auch Versicherungen sollten Sie checken. Möchten Sie, dass Ihr Noch-Ehepartner  im Falle Ihres Todes von Ihrer Lebensversicherung profitiert? Falls nicht, sollten Sie Ihrer Versicherung einen anderen Bezugsberechtigten nennen. Übrigens: Auch Sie sollten sich davor hüten, schnell noch das gemeinsame Konto zu räumen. So verlockend es sein mag: Sie verwirken damit jeden Anspruch auf Unterhalt!

4. Keine falsche Bescheidenheit:

Sie gehören nicht zu den Frauen, die ihrem Mann finanziell schaden möchten? Natürlich können Sie großzügig auf alles verzichten. Sollten Sie aber nicht. Wenn Sie ohne Ehevertrag geheiratet haben, steht Ihnen per Gesetz die Hälfte des Zugewinns zu, den Sie gemeinsam mit Ihrem Partner während der Ehe erwirtschaftet haben.

5. Anspruch auf Unterhalt?

Zwar wurde das Unterhaltsrecht 2008 dahingehend geändert, dass nicht berufstätige Frauen nicht mehr automatisch lebenslang Unterhalt vom Ex beziehen. Aber Unterhalt wurde nicht grundsätzlich abgeschafft. „Ob Sie Anspruch haben, hängt nicht vom Datum der Hochzeit, sondern von der Position ab, in der sie sich befinden“, sagt Anwalt Andryk. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Betreuungsunterhalt: Das Unterhaltsrecht ist kompliziert. Prüfen Sie genau, ob und welchen Anspruch Sie haben!

6. Immobilien teilen:

Gemeinsame Immobilien bieten viel Sprengstoff, wenn eine Ehe in die Brüche geht. Wenn Sie Kinder betreuen, haben Sie gute Chancen, im gemeinsamen Haus bleiben zu dürfen. Allerdings müssen Sie Ihrem zukünftigen Ex-Mann dann womöglich eine „Miete“ zahlen. Das gilt natürlich auch im umgekehrten Fall: Ziehen Sie aus, muss Ihr zukünftiger Ex Ihnen einen Ausgleich zahlen. Die Höhe errechnet sich aus dem Wohnwert, geteilt durch zwei. Was aber tun, wenn Sie Ihren Anteil am Immobilienvermögen ausbezahlt haben möchten, aber Ihr Mann weder ausziehen will, noch in der Lage ist, Ihnen Ihren Anteil auszuzahlen? „Man kann erst einmal niemanden zum Verkauf zwingen“, sagt Andryk. Wohl aber einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Eine solche „Zwangsversteigerung“ führt in Verkäufermärkten zu erheblichen finanziellen Verlusten. Im aktuellen Käufermarkt –  die Nachfrage übersteigt das Angebot – sind aber kaum Einbußen gegenüber einem „normalen“ Verkauf zu befürchten. Vom Antrag bis zum Vollzug müssen Sie mit 9 bis 12 Monaten Zeitverzug rechnen.

7. Keine Schnellschüsse:

Stimmen Sie nie einem Vergleich zu, dessen Folgen Sie nicht überblicken können – so verlockend es auch sei. Beispiel: Ihr Mann bietet Ihnen lebenslang 3000 Euro Unterhalt im Monat – wenn sein Nettoeinkommen über 8.000 Euro liegt. Klingt sicher, hat er doch als Arzt mit eigener Praxis in den vergangenen Jahren deutlich mehr Netto erwirtschaften können. Aber wer sagt Ihnen, dass er nicht morgen seine Arbeitszeit reduziert und „nur“ noch 7.900 Euro Netto im Monat rausbekommt? Dann gingen Sie leer aus! „Ein Vergleich immer nur mit Widerruf, um die Zeit zu haben, noch einmal gründlich über alle Klauseln nachzudenken“, sagt der Jurist.

herMoney Tipp:

Schön, wenn Sie sich von Ihrem Noch-Ehepartner gütlich trennen und auch die Finanzen gemeinsam regeln. Aber die Erfahrung zeigt: Wenn es ums Geld geht, ist sich jeder selbst am nächsten – zumal, wenn (verletzte) Gefühle im Spiel sind. Informieren Sie sich deshalb gründlich. Eine sachliche Betrachtung macht es dann einfacher, zu einer für beide Partner fairen Lösung zu kommen!

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Andryk gründete 1985 seine eigene Kanzlei in Brühl. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Zivilrecht, insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht sowie im Familienrecht. In seinem Ratgeber „Das kleine 1×1 des Scheidungskrieges – Scheidungstricks und Gegenstrategien, Tipps und Tricks für SIE und IHN“ fasst er einen Teil seiner Erfahrungen aus mehr als 6000 familienrechtlichen Fällen aus Mandantensicht zusammen.

 

 

Profilbild von Birgit Wetjen

Birgit Wetjen

Autorin

Birgit Wetjen ist Volkswirtin, Finanzjournalistin und Buchautorin. Sie ist überzeugt: Geldanlage ist nicht weiblich oder männlich – aber Frauen haben Berührungsängste und gehen anders an Geldthemen ran.