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Clever zusammenziehen: Finanz-Tipps für die erste gemeinsame Wohnung

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Birgit Wetjen

Autorin

16. November 2023

Die gemeinsame Wohnung ändert einiges. Unsere Finanztipps zeigen, was du beim Zusammenziehen beachten solltest und wo ihr sparen könnt.

Inhalt:

Erste gemeinsame Wohnung: Das Wichtigste in Kürze

Am besten unterschreiben beide PartnerInnen den Mietvertrag. Dann kann im Fall einer Trennung niemand einfach so vor die Tür gesetzt werden.

Neben deinem eigenen Konto könntest du ein Gemeinschaftskonto für euch beide einrichten, von dem ihr gemeinsame Ausgaben zahlt.

Zieht ihr zusammen, habt ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Sollte einer von euch länger arbeitslos sein, wird das Einkommen des anderen bei der Bürgergeld-Berechnung einbezogen.

Über Geld spricht man nicht, Geld hat man! Klingt gut, oder? Solange du alleine lebst und einen guten Job hast, kannst du es so halten. Aber spätestens dann, wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammenziehst, macht es Sinn, auch über die Finanzen zu reden. Bei uns erfährst du, was du bei der ersten gemeinsamen Wohnung aus finanzieller Sicht beachten solltest.

Finanz-Tipps: So sparst du Geld im gemeinsamen Haushalt

„Den meisten Paaren fällt es leichter, über Sex zu reden als über Geld“, weiß Michael Mary, Paartherapeut und Autor des Buches „Liebes Geld“. Ist doch klar, könntest du denken. Schließlich geht Sex auch beide Partner etwas an, während jeder sein eigenes Geld verdient und finanziell vom anderen unabhängig ist. Mal zahlt der eine, mal der andere – alles kein Problem, solange es keine Abhängigkeiten gibt. Doch Geld ist mehr als Kaufkraft. Im Umgang mit Geld spiegeln sich Status und Werte.

Zahlt er oder sie beim ersten Date? Oder zahlt jeder für sich selbst? Wünschst du finanzielle Sicherheit und sparst Geld? Oder aber strahlst du bei Luxus und Konsum? Fakt ist: 43 Prozent der Deutschen haben schon einmal mit dem Partner über Finanzen gestritten. Bei mehr als jedem Zehnten (13 %) ist Geld ein konfliktträchtiges und negatives Dauerthema.

Und fast jeder Zweite würde sich sogar vom Partner trennen (45 %), wenn er oder sie nicht mit Geld umgehen kann, so das Ergebnis einer Umfrage von Forsa im Auftrag der niederländischen Bank RaboDirekt.

Konflikte bahnen sich häufig erst an, wenn du mit deinem Partner zusammenziehst.

Sollest du? Oder besser nicht? Unsere Checkliste kann eine Orientierung bieten.

  1. Traute Zweisamkeit, Clique und (Dauer-)Party oder Hobbys unabhängig vom Partner? Wie viel Gemeinsamkeit und wie viel Freiraum benötigst du? Kläre mit deinem Partner, ob ihr ähnliche Vorstellungen vom Zusammenleben habt!
  2. Brauchst du Rückzugsmöglichkeiten? Prüfe, wie viel Nähe oder Distanz dir guttut. Ist die Zwei-Zimmer-Wohnung mit Wohn- und Schlafzimmer für dich zu eng? Könnt ihr euch darauf einigen, dass jeder sein eigenes Zimmer hat?
  3. Wie sauber und ordentlich sollte es sein? Neigst du zu Häufchenbildung und dein Partner mag es clean (oder umgekehrt)? Bei unterschiedlichen Vorstellungen entwickelt sich das Thema schnell zum Dauerkonflikt!
  4. Wer übernimmt welche Aufgaben? Untersuchungen belegen, dass Frauen mehr Hausarbeit übernehmen. Wird das erwartet und willst du es so? Kläre das, bevor ihr zusammenzieht!
  5. Kennst du die Macken deines Partners? Blockiert dein Partner gerne mit einem Krimi in der Hand die Toilette oder das Bad? Oder neigt er zu Selbstgesprächen? Mit Distanz genossen mag das lustig sein, in einer gemeinsamen Wohnung kann das aber auf die Nerven gehen.

Neben dem guten Gefühl des Nestbaus kann ein gemeinsamer Haushalt auch finanzielle Vorteile bringen.

  1. Die Miete für zwei Appartements ist im Schnitt höher als die für eine größere Wohnung.
  2. Du benötigst nur eine Wohnungseinrichtung – Ausgaben für Küche, Wohnzimmercouch oder Waschmaschine gehen durch zwei!
  3. Du zahlst nur einmal für GEZ, Privatfernsehen, Netflix oder Zeitungen.
  4. Du gibst weniger Geld für Versicherungen aus, weil Sie viele Policen zusammenlegen können, wie zum Beispiel die Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung.
  5. Die Haushaltsführung ist günstiger, weil kleine Packungsgrößen teurer sind.

Erste gemeinsame WohnungErste gemeinsame Wohnung: Wer unterschreibt den Mietvertrag?

Wenn du mit deinem Partner zusammenziehen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten: Ihr sucht euch gemeinsam eine Wohnung oder aber du ziehst in seine oder er in deine Wohnung ein.

Mietet ihr gemeinsam eine neue Wohnung, ist es ratsam, dass beide den Mietvertrag unterschreiben – und somit gegenüber dem Vermieter sämtliche Rechte geltend machen können.

Unterschreibt nur dein Partner, ist dein Mietverhältnis ungeschützt. Im Falle einer Trennung kann er dich einfach auf die Straße setzen. Denn ohne Untermiet- oder Partnervertrag hast du keinerlei Rechte. Die Rechtsanwältin Christiane Warnke empfiehlt, sich per Partnervertrag abzusichern. „Darin können für den Fall einer Trennung Übergangsfristen vereinbart werden.“

Gemeinsam haushalten: Wer zahlt was?

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Schreibt euch detailliert auf, wer was mit in die erste gemeinsame Wohnung gebracht hat. Dadurch vermeidet ihr unnötige Auseinandersetzungen, falls es in eurer Beziehung irgendwann nicht mehr klappt und ein Auszug ansteht.

Als nächstes ist es ratsam, Regeln für die Finanzierung des gemeinsamen Haushalts zu definieren. Wollt ihr alle Ausgaben teilen? Sollen beide einen bestimmten Anteil des Einkommens zahlen, so dass Einkommensunterschiede ein wenig ausgeglichen werden? Oder gehen Sie soweit, alle Einnahmen zu teilen?

Einzelne Posten aufzulisten und per Zettelwirtschaft den Überblick zu behalten, könnte mühselig werden. Besser: Ein Kontomodell wählen, das zu euren Bedürfnissen passt. Weiterlesen.

Das Drei-Konten-Modell für die erste gemeinsame Wohnung:

  • Kosten teilen: Beide Partner haben ein eigenes Konto, auf das ihr Einkommen eingezahlt wird. Von diesen Konten überweisen sie dann einen fixen – gleich hohen – Betrag auf ein Gemeinschaftskonto, von dem Miete und Versicherungen abgebucht werden. Auch Lebenshaltungskosten gehen von diesem Konto ab. Diese Lösung sorgt für eine reibungslose Finanzierung gemeinsamer Ausgaben. „Umverteilt“ wird hier allerdings nichts. Dieses Modell passt deshalb gut zu Partnern, die annähernd gleich viel verdienen.
  • Anteil vom Einkommen: Beide Partner haben ein eigenes Konto und zahlen von ihrem Einkommen einen Betrag auf ein gemeinsames Konto, der sich an der Leistungsfähigkeit orientiert – zum Beispiel 25 % des Nettoeinkommens. Verdient ein Partner 2.000 Euro netto, der andere 4.000 Euro, dann heißt das: Der eine zahlt 500 und der andere 1000 Euro in die gemeinsame Kasse ein. Hier wird umverteilt – der Besserverdiener zahlt mehr ein. Aber die Einkommensunterschiede werden nicht nivelliert.
  • Einnahmen teilen: Das Einkommen beider Partner fließt auf ein Gemeinschaftskonto, von dem alle gemeinsamen Ausgaben gezahlt werden. Was übrig bleibt, wird hälftig auf die Einzelkonten überwiesen. Dabei spielt es keine Rolle, wer mehr eingezahlt hat. Die Einkommensunterschiede werden so komplett nivelliert und jeder der Partner hat eigenes Geld zur freien Verfügung.

Achtung: Beide Partner haben jederzeit Zugriff auf das Gemeinschaftskonto. In guten Zeiten macht das Sinn. In schlechten Zeiten und vor allem im Trennungsfall ist es allerdings riskant, weil jeder das Geld abheben kann. Deshalb: Wenn ihr beschließt, wieder eigene Wege zu gehen, informiert die Bank und löst das Gemeinschaftskonto auf!

Noch mehr Tipps, wie Sie Geldfragen in Ihrer Beziehung regeln, finden Sie in unserem Podcast:

Gemeinsam leben: Kann das Steuern sparen?

Für Paare ohne Trauschein gelten andere Regeln als für Eheleute. Ehepaare sieht das Gesetz als Wirtschaftsgemeinschaft an. Es gibt eindeutige Bestimmungen in Bezug auf Güterstand, finanzielle Sorge und Erbfolge.

Vor dem Gesetz gelten Partner ohne Trauschein als alleinstehend. Das heißt: Jeder Partner wird einzeln veranlagt, Steuersplitting wie bei Ehepartnern (Ehegattensplitting) gibt es nicht.

Auch bei Erbschaften und Schenkungen sind Partner ohne Trauschein schlechter gestellt als Ehepartner. Hier gilt: Kein Erbe ohne Testament, während Ehepartner automatisch einen Pflichtteil erhalten.

Mit oder ohne Trauschein?

Ehepartner Unverheiratete Paare
Steuern Ehegattensplitting Einzelveranlagung
Erbe Pflichtteil nur laut Testament
Erbschaft/Schenkungsteuer Freibetrag 500.000 Euro 20.000 Euro
Steuerklasse 1 (7 bis 30 %) 3 (30 bis 50 %)
Rente Anspruch auf Hinterbliebenenrente kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente

Achtung: Gemeinschaftskonten können zur Steuerfalle werden! Wenn ihr viel Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto anhäuft und der eine Partner deutlich mehr eingezahlt hat, wird im Falle einer Trennung unter Umständen Schenkungsteuer fällig. Allerdings nur dann, wenn der Freibetrag von 20.000 Euro überschritten wird!

Bildet ihr eine „Bedarfsgemeinschaft“?

Als Paar ohne Trauschein genießt ihr keinerlei gesetzlichen Schutz – ihr geltet vor dem Gesetz als allein lebend. Anders sieht es aus, wenn du oder dein Partner den Arbeitsplatz und damit das Einkommen verliert. Arbeitslosengeld erhältst du unabhängig vom Beziehungsstatus, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

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Bist du jedoch längerfristig arbeitslos, bekommst du nach 12 oder 24 Monaten (je nach Alter) statt dem Arbeitslosengeld Bürgergeld.

Lebst du mit deinem Partner zusammen und ihr übernehmt eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bildet ihr nach dem Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Die juristische Definition dafür lautet: Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“).

Hat der Partner noch einen Job, wird das angerechnet, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Denn das wird in der Bedarfsgemeinschaft als gemeinsames Einkommen definiert und nach dem festgelegten Bedarf nach der Regelbedarfsstufe 2 berechnet (Regelbedarfsstufe 2: Jede erwachsene Person, wenn sie in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB XII mit einem Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenlebt).

Doch was bedeutet das: Regelbedarf? Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie Bedarf zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum), heißt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt, über dessen Verwendung die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich entscheiden können. Bei der Regelbedarfsstufe 2 bedeutet das 451 Euro monatlich.

herMoney Tipp

Jetzt weißt du, worauf du achten musst, wenn du mit deinem Partner zusammenziehen willst. Aber was passiert eigentlich, wenn ihr gemeinsam eine Immobilie kaufen möchtet? Lies dazu mehr in unserem Artikel „Was unverheiratete Paare beim Wohnungskauf beachten sollten“. Mehr Artikel über das Leben als Paar findest du unter „Geld & Paare“.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Birgit Wetjen verfasst und 2023 durch Christiane Habrich-Böcker und Saskia Weck aktualisiert.

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Birgit Wetjen

Autorin

Birgit Wetjen ist Volkswirtin, Finanzjournalistin und Buchautorin. Sie ist überzeugt: Geldanlage ist nicht weiblich oder männlich – aber Frauen haben Berührungsängste und gehen anders an Geldthemen ran.