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Witwenrente: Das solltest du über Höhe, Voraussetzungen und Hinzuverdienst wissen!

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Ines Baur

25. Juli 2019

Witwenrente reicht selten aus. Welche Voraussetzungen musst du erfüllen und wie viel deines Hinzuverdienstes wird angerechnet?

Der Mann arbeitet und bringt das Geld nach Hause, die Frau versorgt Kinder und Haushalt:  Die Hausfrauenehe war lange Zeit das gängige Familienmodell in Deutschland. Verstarb der Gatte, standen Witwe und Kinder oft mittellos da. Um sie finanziell abzusichern, wurde 1911 mit der Reichsversicherungsverordnung die Witwenrente eingeführt.

In den vergangenen hundert Jahren hat sich gesellschaftlich allerdings einiges geändert. So haben heute neben „Ehegatten“ auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Zudem wurde die Versorgung für die Hinterbliebenen deutlich reduziert, weil jeder Ehepartner dem Grundsatz nach selbst für den Lebensunterhalt aufkommen soll.

Inhalt:

Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall bekommen Hinterbliebene die bisher an den Verstorbenen gezahlte Rente in voller Höhe ausbezahlt. Diese Soforthilfe in Rentenform soll die Zeit direkt nach dem Tod zumindest finanziell erleichtern. Wichtig ist, dass die deutsche Rentenversicherung das Geld nicht automatisch auszahlt. Es muss beantragt werden.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Die Witwenrente berechnet sich in Deutschland aus den Rentenansprüchen des Verstorbenen, also über die gesetzliche Rentenversicherung. Hinterbliebene haben Anspruch, wenn

  • die Ehe mindestens ein Jahr bestand und
  • der verstorbene Ehepartner bereits eine Rente bezogen hat oder
  • mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Witwenrente gibt es nicht automatisch. Betroffene müssen sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Den Antrag erhältst du zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung und deinem Regionalträger oder online unter www.deutsche-rentenversicherung.de. An Unterlagen werden die Sterbeurkunde, die letzte Rentenanpassungsmitteilung der letzte Rentenbescheid oder die letzte Gehaltsabrechnung benötigt.

Viele Bestattungsinstitute unterstützen und stellen den Kontakt zu ehrenamtlichen Helfern her, die beim Ausfüllen der komplizierten Unterlagen helfen. „Sinnvoll ist es, sich vor der Antragstellung darüber beraten zu lassen, welche Hinterbliebenenrente überhaupt in Betracht kommt“, empfiehlt Claudia Spiegel, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Bayern e. V.

Gilt für dich das alte oder neue Witwenrecht?

Um die recht komplizierten Ansprüche zu verstehen, solltest du wissen, dass es bei der Witwenrente vier unterschiedliche „Varianten“ gibt: eine große und eine kleine Witwenrente, jeweils nach altem oder neuem Recht.

Das alte Recht gilt, wenn

  • der Ehepartner vor 2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31.Dezember 2001 verstorben, die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Das neue Recht gilt, wenn:

  • die Heirat nach dem 31. Dezember 2001 stattfand oder
  • im Falle einer früheren Eheschließung beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Unterschiede finden sich bei Dauer der Zahlungen, einer Anrechnung der Einkommen oder auch beim Rentenanspruch.

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Hast du Anspruch auf eine große oder kleine Witwenrente?

Wenn geklärt ist, ob das alte oder das neue Recht gilt, musst du herausfinden, ob du die große oder kleine Witwenrente erhältst. „Klein und groß“ hat genau die Bedeutung, die du wahrscheinlich vermutest: „Klein“ bedeutet weniger, „groß“ bedeutet mehr Geld. Die kleine Witwenrente kannst du auch als Unterhaltszuschussfunktion und die große als Unterhaltsersatz sehen.

Anspruch auf die große Witwenrente besteht, wenn

  • du eine bestimmte Altersgrenze erreicht hast oder
  • du in deinem Haushalt ein eigenes minderjähriges oder behindertes Kind beziehungsweise das des verstorbenen Partners betreust oder
  • du teilweise oder vollständig erwerbsgemindert sind.

Alle anderen, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen (siehe oben), haben nur Anspruch auf die kleine Witwenrente. Sie beträgt 25 Prozent des Rentenanspruches des Verstorbenen und ist – bei neuem Recht – auf 24 Monate begrenzt. Denn nach zwei Jahren Unterstützung, davon geht der Gesetzgeber aus, bekommt die Witwe ihr finanzielles Leben selbst in den Griff.

Wie wird Hinzuverdienst angerechnet?

Eine Witwenrente reicht selten aus, um sich finanziell über Wasser zu halten. Wenn du aber dazuverdienst, musst du mit einer Schmälerung der Rente rechnen. Behalte daher die Hinzuverdienstgrenze im Blick.

„Grundsätzlich wird zuerst aus den Bruttoeinkünften einer Witwe deren Nettoeinkommen ermittelt,“ erklärt Claudia Spiegel, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Bayern e. V. „Hier werden bestimmte Pauschalwerte, etwa für Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen, bei dem Arbeitsentgelt beträgt der Abzug beispielsweise 40 Prozent.“

Überschreitet das ermittelte Nettoeinkommen einen Freibetrag (aktuell 845,59 Euro in den alten Bundesländern und 810,22 Euro in den neuen Bundesländern), werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Zuschläge zum Freibetrag gibt es für jedes waisenrentenberechtigte Kind (179,37 Euro in den alten und 171,86 Euro in den neuen Bundesländern).

Berechnung am Beispiel

Frau Maier lebt in Stuttgart. Nach dem Tod ihres Mannes im März 2017 beträgt die monatliche Witwenrente 800 Euro. Sie hat ein Kind, das Waisenrente erhält.

Sie verdient monatlich (brutto) 1.800,00 €
Die Rentenversicherung zieht davon ab (pauschal 40 Prozent) – 720,00 €
Das ergibt einen rechnerischen Nettoverdienst von 1080,00 Euro
Wenn man davon den Freibetrag (West) abzieht 845,59 €
sowie den Freibetrag für das Kind, -179,37 €
verbleibt ein Nettoverdienst über dem Freibetrag von 55,04 €
40 Prozent davon werden auf die Witwenrente von 800 Euro angerechnet. 22,02 €
Frau Maier erhält eine monatliche Witwenrente (brutto) in Höhe von 777,98 Euro (800 Euro – 22,02 Euro). Dieser Betrag kann durch Beiträge der Witwe zur Kranken- und Pflegeversicherung noch geringer werden.

(Quelle Deutsche Rentenversicherung / Flyer Hinterbliebenenrente 13.Auflage, Stand 7/2018)

Mit diesem Rechner kannst du herausfinden, wie hoch deine Witwenrente ist:

© by brutto-netto-rechner.info

Zurück in den Minijob, um die Witwenrente nicht zu schmälern?

Überlegst du nach dem Tod deines Partners in einen Minijob zu gehen, um deine Rente nicht zu schmälern? Schlechte Idee, wenn du an deine Zukunft denkst. Denn zum einen kannst du von der Witwenrente nicht gut leben. Zum anderen solltest du die Freibeträge nutzen. „Aufgrund der höheren Freibetragsregelungen als Minijobeinkünfte kann eine Frau durchaus mehr als im Minijob arbeiten, ohne dass es nachteilige Auswirkungen auf ihren Witwenrentenbezug hat“, sagt Spiegel.

Als Witwe kannst du aktuell monatlich brutto in den alten Bundesländern 1.409,32 Euro verdienen, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente kommt (1.350,37 Euro in den neuen Bundesländern). Wer auf einen Vollzeitjob verzichtet, um die Witwenrente nicht zu schmälern, ist meist schlecht beraten. „Frauen sollten sich überlegen, dass kein oder ein niedriges Erwerbseinkommen im Arbeitsleben natürlich auch Auswirkungen auf die spätere Höhe der eigenen Rente und damit auf das Gesamteinkommen im Alter hat“, gibt Expertin Spiegel zu bedenken.

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Auch Einkünfte aus Vermögen werden angerechnet

Neben dem Gehalt spielen weitere Einkommen eine Rolle. Je nach welchem Witwenrecht (neu oder alt) du Rente beziehst, werden zusätzlich deine Einkünfte etwa aus Vermögen oder Elterngeld auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Und auch vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland berücksichtigt die Rentenkasse.

Überblick über die Einkommensarten, die deine Witwenrente beeinflusst:

Altes Recht
  • Erwerbseinkommen, zum Beispiel Gehälter oder Gewinne aus selbständiger Tätigkeit
  • Rente, Pension und Versorgung aus Berufsständen
  • Entgeltersatzleistungen von Sozialversicherungsträgern
Neues Recht

Sämtliche Einkommen wie im alten Recht und zusätzlich Einkünfte aus:

  • Kapitalvermögen, privaten Renten-, Lebens- bzw. Unfallversicherungen
  • Betriebsrenten / Zusatzversorgungen
  • Entgeltersatzleistungen von Nicht-Sozialversicherungsträgern

Du musst deine Einkünfte selbst melden!

Für die Meldung der Einkünfte ist man selbst verantwortlich. Entsprechende Formulare gibt es bei der Rentenversicherung. Arbeitnehmer*innen legen dazu eine Verdienstbescheinigung, Selbstständige ihren Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres vor. Gleiches gilt etwa für Kapitalvermögen.

Achtung: Verschweigst du bewusst eigene Einkünfte, musst du mit einer Rückforderung der zu Unrecht zu viel geleisteten Hinterbliebenenrentenbeträge und möglicherweise auch strafrechtlichen Schritten rechnen, warnt Spiegel. Sie empfiehlt, sich bei Unklarheiten von Experten beraten zu lassen.

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herMoney-Tipp:

Auf eine Witwenrente allein solltest du nicht bauen, sie reicht selten zum Leben aus. In den alten Bundesländern erhalten nur rund 0,5 Prozent der Witwen eine Rente über 1.500 Euro. Die Hinterbliebenenrente ist wirklich als Zuschuss zu sehen. Baue dir unabhängig vom Ehepartner eigene Ansprüche auf. Übrigens: Ist oder war der Partner selbständig und hat keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rente erworben, wirst du gar keine Witwenrente erhalten. Hier kann eine private Vorsorge existenziell sein – zum Beispiel mit einer kostengünstigen Risikolebensversicherung.

Was nach dem Tod des Ehemanns zu tun ist und warum du schnell handeln solltest, erfährst du in unserem Artikel zum Thema „Was tun im Trauerfall?“.

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Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.